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Sorgerecht Umzug

Thema: Sorgerecht Umzug

Hallo,meine ex möchte mit unserer gemeinsamen Tochter 600 hundert Kilometer weg ziehen.wir haben geteiltes Sorgerecht.ihre Gründe weg zu gehen sind Heimweh und weil sie sich hier nicht wohl fühlt und mit meiner Familie nicht richtig klar kommt.mein kleiner Engel hatt hier alles was sie braucht,sie ist hier geboren hatt ihre Freunde hier und vor allem mich ihren Papa .kann doch nicht sein das sie das so einfach darf.meine kleine leidet jetzt schon drunter wie soll es werden wenn sie wirklich so weit weg ? geht

von 1emma1 am 21.05.2013, 10:50



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Darf sie nicht. Sie alleine kann wegziehen wohin sie will, das Kind nicht ! Hat sie schon konkrete Pläne ? Lass Dich anwaltlich beraten, notfalls Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich durch ein Gericht. Melde es dem Einwohnermeldeamtes Heimatortes , dass Du einer Ummeldung nicht zustimmst. Und dem Kindergarten oder Schule, dass Du einer Abmeldung nicht zustimmst !

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 10:54



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Sie hatt konkrete Pläne.hab erst seit ein paar Wochen das geteilte Sorgerecht.die kleine hätte hier auch einen Kindergarten Platz.bevor ich das Sorgerecht hatte ,hatt sie die kleine hier im Kindergarten abgemeldet und dort schon an gemeldet.

von 1emma1 am 21.05.2013, 11:02



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Dann ab zum Anwalt und Eilantrag ans Gericht. Sie darf nicht umziehen ohne Deine Einverständnis. Wie stellt sie sich denn den Umgang vor ? Will sie den finanzieren und das Kind zu Dir bringen ? Lass keine Zeit verstreichen, wenn sie weg ist, dann wird es schwer.

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 11:09



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sie sagt sie würde mir entgegen kommen damit ich kleine öfter sehen kan.das wird aber aus finanziellen gründen garnicht funktionieren.das sieht sie irgendwie nicht ein.ich möchte mich doch einfach wie bisher um unsere Tochter kümmern.hoffe das ich da eine Chance hab.

von 1emma1 am 21.05.2013, 11:20



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Du hast eine sehr sehr große Chance. Könnte das Kind auch bei Dir wohnen ? Also, ab ans Telefon und fix zum Anwalt. Beziehungsweise kannst Du den Antrag ans Gericht auch recht formlos selbst stellen und danach einen Anwalt nehmen. Wichtig ist, dass das Gericht so schnell wie möglich aufgerufen wird das zu klären. Geh hin, schildere Dein Problem, die haben Rechtspfleger die Dir helfen. Damit setzt Du ein eindeutiges Zeichen, welches zählt. Sie macht sich der Kindesentziehung strafbar wenn sie einfach umzieht. Zu wann will sie denn umziehen ?

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 11:24



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Klar könnte die kleine bei mir wohnen.hab auch für Donnerstag nen Termin beim Anwalt.dan werde ich das alles in die Wege leiten.

von 1emma1 am 21.05.2013, 11:37



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Glaube so gegen Ende Juni.

von 1emma1 am 21.05.2013, 11:40



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Direkt zum Anwalt. Hast Du nicht viel Geld, bekommst Du ggf. einen Beratungsschein beim Amtsgericht. Lass' keine Zeit verstreichen. Sind erst einmal Fakten geschaffen, dann sieht es düster aus für Dich!

von shinead am 21.05.2013, 11:16



Antwort auf Beitrag von shinead

Wie meinst du das,sind Fakten geschaffen sieht es düster aus?

von 1emma1 am 21.05.2013, 11:22



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Wenn sie erst umgezogen ist, dann ist das neue Gericht zuständig. Und die haben meist keine Lust darauf und genehmigen den Umzug dann. Also, auf zum Gericht.

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 11:25



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke erst mal!!!!ich werde um meine Maus kämpfen

von 1emma1 am 21.05.2013, 11:27



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Kind ist schon in der Kita umgemeldet? Dann solltest du aber mal langsam in die Puschen kommen.

von mf4 am 21.05.2013, 11:44



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja hatt sie.aber sie weiß ja noch nicht mal ob sie nen Platz bekommt.und gefragt hat sie mich auch nicht

von 1emma1 am 21.05.2013, 12:00



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Wenn sie Ende Juni umziehen will und Du übermorgen den Termin hast, dann ist das ok. Bis dahin deute aber nix an bei ihr, sonst ist sie vielleicht schneller weg.

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 12:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Kann sie ja nicht so einfach ohne meine Zustimmung.dan würde sie sich ja selber ein ei legen.

von 1emma1 am 21.05.2013, 12:05



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Siehe oben. Nennt sich Fakten schaffen und dann ist ein neues Gericht zuständig. Bis es da den Termin gibt geht das Kind da in den Kindergarten, erfreut sich an Oma und Opa etc. Sie da dann wieder rauszureißen, das lehnen die Gerichte dann gern mal ab. Daher ist es so wichtig es gar nicht erst zum Umzug kommen zu lassen. Gibt es dazu ein Urteil und sie macht es dann doch, dann kann man wesentlich schneller handeln.

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 12:08



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Es kann aber doch auch nicht sein das sie die kleine hier so einfach aus allem rausreißen darf.sie hatt hier auch Oma und Opa.

von 1emma1 am 21.05.2013, 12:17



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Liest Du die Antworten ?? Darf sie doch auch nicht. Nur machen es Gerichte selten rückgängig wenn die Schritte schon gegangen sind. Daher ist nun Eile geboten.

von Sternenschnuppe am 21.05.2013, 12:22



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Darf nicht sein aber wird gemacht.

von mf4 am 21.05.2013, 12:24



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja ich lese die antworten!! Bin auch dankbar,habe einfach nur so viel was mir im Kopf rum geht.

von 1emma1 am 21.05.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Weißt Du welcher Kindergarten das ist? Schreibe denen einen Brief, in dem Du ausdrücklich darauf hinweißt, dass Du mit der Anmeldung Deiner Tochter dort nicht einverstanden bist. Verweise auf das gemeinsame Sorgerecht und lege eine Kopie der entsprechenden Unterlage mit dazu. Kennst Du den Kindergarten nicht, schreibe ggf. an alle Einrichtungen! Am besten mit Einschreiben und Rückschein!

von shinead am 21.05.2013, 12:59



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Oder zumindest zur Anwaltskammer. Dort kann man Dir Fachanwälte für Familienrecht nennen, denn genau so einen brauchst Du jetzt, nicht irgendeinen Wald- und Wiesenanwalt, der Mandate aller Fachrichtungen annimmt. Was die anderen hier meinen, nennt sich Kontinuitätsprinzip, ein Begriff, der bei Gerichten und Jugendämtern "zum Wohl des Kindes" ganz hoch im Kurs steht. Derzeit liegt die Kontinuität in den Einrichtungen, die das Kind JETZT besucht, in den Kontakten zu Dir, Deinen Eltern, zu ihren Freunden. Wenn Du jetzt und auf der Stelle über einen Anwalt und möglichst bei Gericht festlegen läßt, daß sie mit dem Kind nicht umzuziehen hat, wird dem Kontinuitätsgedanken Rechnung getragen. Im Moment, vor dem Umzug, bist Du deshalb in einer komfortablen Lage, denn die Mutter wäre es derzeit, die das Kontinuitätsprinzip durchbricht und vor Gericht und Jugendamt schlechte Karten hätte. Verspielst Du diesen juristischen Vorsprung und sie zieht einfach um, schafft sie Fakten, auch wenn sie es eigentlich nicht darf, Aber das Kind GEHT dann in den Kindergarten dort, das Kind SIEHT dann die anderen Großeltern, das Kind HAT dann auch sehr schnell DORT neue Freunde, und je länger die Mutter es schafft, diesen Zustand aufrecht zu erhalten, und sei es auch nur durch Anträge ihres Anwaltes, z.B. auf kinderpsychologische Gutachten... ohje, die dauern, und dauern, das Jugendamt wird eingeschaltet, und es vergehen zwei, drei, vier... MONATE... und dann? Ja, dann hat die Mutter es nicht nur geschafft, Fakten zu schaffen, sondern eine neue Kontinuität zu etablieren, und die darf dann "zum Wohle des Kindes" nicht schon wieder gebrochen werden. Es wird Dir zwar garantiert zugestandren, daß, ja!, die Mutter nicht einfach hätte umziehen dürfen, aber das Kindf könne man ja nun unmöglich wieder zurückverpflanzen. Der von der Mutter geschaffene status quo wird nicht (mehr) geändert. Diese Entscheidung hilft Dir im Zweifel also überhaupt nicht. Hast Du hingegen vor dem Umzug eine Verfügung des Gerichts, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangt, kannst Du das Kind mit diesem Urteil in der Hand und mit Polizeigewalt am Tage des Umzugs gleich (wieder) mitnehmen, die Mutter hätte in diesem Falle mit Zitronen gehandelt. Deshalb: Verliere keine Zeit, sondern setze Deinen Ar... in Bewegung!!! Viele Grüße Ralph

von Ralph am 21.05.2013, 15:47



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Eine Freundin hat zur Zeit genau das gleiche Problem, umziehen darf sie meines Wissens nur, wenn sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Sie ist ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht umgezogen und musste nach einem Gerichtsurteil entweder zurück ziehen oder die Kinder dem Vater zuführen, was finanziell nicht machbar war. Also musste sie zurück, obwohl das größere Kind schon zur Schule angemeldet und das kleinere am neuen Wohnort im Kindergarten war. Von wegen, die Gerichte machen da nichts rückgängig, aber drauf verlassen würde ich mich da auch nicht.

von mutti6 am 21.05.2013, 21:58



Antwort auf Beitrag von mutti6

Hallo,wenn noch jemand wach ist ich brauche dringend Hilfe.!!!hab eben mit bekommen das meine ex am Samstag mit unserer Tochter weg fahren will.und zwar dahin wo sie auch hin ziehen will.sie sagt sie will nur Urlaub machen aber ich weiß das ist nur ein Vorwand um ab zu hauen.kann ich da irgendwas machen .wenn mir jemand einen Tipp geben kann,bitte brauch Hilfe

von 1emma1 am 22.05.2013, 01:53



Antwort auf Beitrag von 1emma1

ab zum Anwalt und zwar sofort!

von Keksraupe am 22.05.2013, 06:43



Antwort auf Beitrag von 1emma1

So langsam habe ich das gefühl, daß Du uns hier verarschst! Es haben Dir mehrere Leute mehr oder weniger eindringlich dargelegt, was zu tun ist. Wenn Du die Hände in den Schoß legst, anstat Himmel und Hölle in bewegung zu setzen, dann bist Du Dein Kind halt los... oder bist Du wirklich nur ein Troll? Heute noch zum Anwalt, der ebenfalls noch heute einen Eilantrag vor Gericht stellen muß. Wartest Du bis morgen/übermorgen, kannst Du es vergessen. Und ansonsten erwarte ich als nächstes Post von Dir die VOLLZUGSMELDUNG!!!!!!!!!!! Alles andere erspare uns bitte! Ralph

von Ralph am 22.05.2013, 11:25



Antwort auf Beitrag von 1emma1

Hallo Aus eigenen Erfahrungen kann ich sagen das sie das doch so einfach darf.Mein Ex damals lebte er in Trennung und hat 2 Kinder.... Seine Ex Frau fand in einer anderen Stadt 300km entfernt eine neue Liebe. Wir wollten das auch nicht so einfach hin nehmen. Unser Anwalt sagte aber, das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und somit entscheiden kann wo sie mit den Kindern leben wird..... Sicher kannst du Dein Besuchsrecht einklagen...aber auch da wirst du der dumme sein und kannst zusehen wie du zu deiner maus kommst, denn sie ist leider auch nicht dazu verpflichtet dir das kind zu bringen. So war es leider in unserem Fall.... Der Mann ist immer der Dumme :-( Dem Kind zu liebe sollten beide Parteien " Verantwortungsvolle " Eltern sein und einen gemeinsamen Weg finden..... Liebe Grüße und viel Glück....

von Stella_1975 am 22.05.2013, 18:24



Antwort auf Beitrag von Stella_1975

Gerade in den letzten Jahren hat sich da einiges verändert, sowohl juristisch (ein kümmernder Vater erhält heute ziemlich schnell das gemeinsame Sorgerecht), als auch in der Einstellung der Gerichte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist insofern wichtig, weil es beim "Faktenschaffen" hilft. Insoweit hast Du recht. Nur wenn der APer passiv bleibt, so wie es scheint, kann er eh schon mal gleich gar nichts verhindern. Und hinter her auch nicht jammern. Ralph

von Ralph am 22.05.2013, 21:52



Antwort auf Beitrag von Ralph

Hallo ..das war 2009...wenn sie verh sind haben sie beide automatisch das gemeinsame sorgerecht.... war bei uns genauso...dennoch durfte die frau schalten und walten wie sie wollte weil sie die kinder hatte und das aufenthaltsbestimmungsrecht....

von Stella_1975 am 24.05.2013, 20:32