Mädchenmama1910
Huhu ihr lieben ich brauche mal euren Rat. meine Tochter ist 1 1/2 Jahre alt ich bin seit Anfang der Schwangerschaft nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen. Er wollte, sowie seine Familie, die Abtreibung meiner Tochter. Durch diese Zeit, habe ich starke psychische Probleme. Bis jetzt. Denn es sind weitere Sachen & Sätze vorgefallen/gefallen, die meine psychischen Problemen nur bestärken. Bei seinen Nachrichten, die manchmal echt keinen Sinn ergeben, stellt er mich meistens als „dumme“ dar, obwohl er gerade nichts sinnvolles zusagen hat. Er hat Gott sei Dank, nur das Umgangsrecht. und genau jetzt kommt meine Frage: Wie oft muss ich mit ihm in der Woche im Kontakt sein? Denn durch seine Nachrichten heute, gehts mir psychisch wieder richtig schlecht & meine Kraft schwindet & ich bin einfach nur noch am Ende. Mein Wunsch wäre der komplette Kontaktabbruch, aber weil dies leider nicht geht, würde ich mit ihm nur noch in den Kontakt treten wollen, wenns um die Treffen aller 2 Wochen geht & dann jede Frage um meine Tochter am Wochenende zu beantworten.
Hallo, was will er denn immer und wie ist der Kontakt bisher geregelt? Bei so kleinen Kindern ist ja grundsätzlich häufiger und dafür nicht zu lange Umgang angebracht. Ist das Jugendamt involviert? Ob er ursprünglich für eine Abtreibung war hat jetzt natürlich für den Umgang keine Bedeutung. Dass du dadurch getroffen bist, verstehe ich absolut. Gibt es jemanden neutrales, der die Übergabe übernehmen könnte? Alles Gute Jannas
Du musst gerade gar nichts. Und ich würde den Typ auf Messenger blocken, mit dem Hinweis, dass er dir per E-Mail schreiben kann. Du hast leider nichts zu eurem momentanen Umgangsrhythmus geschrieben. Deswegen kann ich dazu nichts schreiben. Du musst kein tägliches (sinnfreies) zugespame über Messenger hinnehmen! Nur Email oder Anruf. Damit kommst Du allen gesetzlichen Anforderungen nach Erreichbarkeit nach, aber Du schützt Dich! Und auch Emails müssen nicht sofort beantwortet werden. Ich würde mir die erst 24h nach Eingang ansehen. Da läuft ja nichts weg! Mach dich gerade! Auch wenn es gerade schwerfällt.
Du musst keinen Kontakt mit ihm haben. Mach den Umgang aus und dann musst du zwischendurch nichts mit ihm zu tun haben. Und ich würde dir empfehlen, dir Unterstützung darin zu suchen (Beratung, Therapie), deinen Gefühlszustand nicht so von ihm abhängig zu machen. Grenz Dich ab! Gib ihm nicht die Macht über dein Wohlbefinden. er kann dich - was interessiert es dich, wie er dich findet - das ist alles seine Meinung und muss dich nicht berühren.
Lassen Sie sich einen Termin beim Jugendamt geben und schildern die Situation. Erwähnen Sie, dass Sie möchten, dass ihr Kind Kontakt zum KV hat, dass sie den aufgrund mehrerer Vorfälle aber nicht gut begleiten können. Als Vorfälle können sie die Beleidigungen nennen und den Druck welchen er und seine Familie aufbauen, weil sie eine schlechte Mutter seien. Sie können sagen, dass sie das psychisch belastet und sie deshalb jeglichen persönlichen Kontakt vorerst für sich meiden möchten. Da sollten sie nochmals betonen, dass das für sie gilt, aber nicht für ihr Kind. Dieses soll Kontakt zum KV haben. Erklären sie, dass der Umgang bis dato unregelmäßig stattgefunden hat (so lese ich es zumindest raus). Schildern sie, wie der KV sich da gegenüber des Kindes verhalten hat. Betonen Sie, dass sie den Kontakt fördern möchten, so wie der KV es auch möchte. Allerdings möchten sie regelmäßigen Umgang an dem sie kaum bis gar nicht teilnehmen müssen. In der Regel gibt es dann ein gemeinsames Gespräch mit dem KV wo ein Umgangsplan erstellt wird. Der Plan gilt für einen längeren Zeitraum und darauf können Sie sich beim KV berufen, wenn er zwischendrin Kontakt möchte. (Sie können ihm den Kontakt zwischendrin auch gewähren; sie müssen das nicht.) Es kann sein, dass anfangs ein begleiteter Umgang stattfindet mit einer Person vom Jugendamt. Das wäre für sie entlasten, weil sie nicht begleiten müssen. Das Kind merkt wenn sie angespannt sind. Vielleicht wäre daher begleitete Umgang gut. Wenn die Bindung zwischen KV und Kind bereits gut ist können sie es auch so machen, dass er das Kind abholt, alleine Zeit mit verbringt und ihnen wieder bringt. Sie müssen ihn dafür nicht mal in die Wohnung lassen oder ihrem Kind was mitgeben. (In der Theorie müsste er Windeln, usw. Ddabei haben. Ob sie das in der Praxis umsetzen bleibt ihnen überlassen.) Sollte er sich nicht an die abgemachten Zeiten (besonders beim alleinigen Umgang) melden sue es dem Jugendamt. Sie sollten darauf achten, den KV nicht schlecht zu machen, sondern sachlich zu schildern was passiert ist und was das bei ihnen auslöst. Zeitgleich sollten sie betonen, dass das sie betrifft, aber nicht ihr Kind. Sie möchten für ihr Kind, dass es Umgang mit dem KV hat. Dem KV schreiben sie, dass sie Kontakt zum Jugendamt aufnehmen werden wegen des Umgangs. Allerdings sollten sie ihm das nur schreiben wenn sie das wirklich machen. Zahlt er regelmäßig Unterhalt? Wenn ja, haben sie das berechnen lassen? Ist es nach Düsseldorfer Tabelle? Wenn nicht besprechen szedas gleich mit beim Jugendamt, damit das festgelegt wird und er regelmäßig zahlen muss. Ihnen steht der Unterhalt für ihr Kind zu.
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