Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 13.10.2017, 8:16 Uhr

umgangsvereinbarung

die Anwältin ist der Meinung, dass die taler zwar dem Kind zustehen, ich sie aber auf mein Konto eingezahlt habe. ich verstehe den un-sinn dahinter nicht, denn unterhaltsvorschuss bekäme ich ja auch auf MEIN Konto, schließlich ist das Kind noch minderjährig.
taler zurückstreiten macht das Jugendamt.

 
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