Elternforum Alleinerziehend, na und?

Unterhalt und so

Unterhalt und so

Sandr@1974

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Hallo, ich muss mal was loswerden. Mein Sohn (16) lebt bei mir, ich habe alleiniges Sorgerecht. KV ist 2009 nach Österreich ausgewandert und hat auch nur sporadischen Kontakt. Ich unterbinde den Kontakt nicht, aber erstens ist es auf dieser Entfernung schwierig und zweitens wirft KV unserem Sohn immer vor, dass wir ihm sein ganzes Geld aus der Tasche ziehen. Das Leben in Österreich wäre so teuer und er könne ihm zb zum Geburtstag, Weihnachten, Jugendweihe auch nichts schenken... Wir haben eine Beistandschaft beim Jugendamt und seit 2009 wurde sein Einkommen nicht mehr überprüft. Jetzt wurde ich wieder angeschrieben, ob ich eine Einkommensüberprüfung wünsche und ich habe zugestimmt. KV hat uns gedroht, wenn er mehr zahlen muss, wird er sich kündigen lassen und wir bekommen gar nichts mehr. Er braucht sein Geld für sein Haus zum Sanieren. Heute nun die Überraschung, ich habe eine Nachzahlung auf dem Konto. Ich rief dann beim Jugendamt an und fragte nach, was es damit auf sich hat. Mir wurde gesagt, dass KV total aufgebracht dort angerufen hat und nicht bereit ist, sein Einkommen offen zu legen. Er würde freiwillig 39€ pro Monat mehr zahlen. Und er möchte eine Schulbescheinigung. Mein Sohn ist wie gesagt 16, 10. Klasse. Er wiederholt dieses Jahr die 10. Klasse weil er im März verprügelt wurde und für 2 Monate in der Schule ausgefallen ist, somit die Klasse nicht geschafft hat. KV glaubt uns nun nicht, dass er noch zur Schule geht. Ich bin ehrlich gesagt nicht bereit, ihm eine Schulbescheinigung zukommen zu lassen. Da ich nicht möchte, dass er weiss, in welche Schule er geht und sich dort vielleicht auch so aufspielen könnte (obwohl kein Sorgerecht und die Schule weiss das auch, aber man weiss ja nie, ob die nicht doch Auskunft geben). Die Dame vom Jugendamt meinte, wenn er sein Einkommen nicht offenlegen will und ich trotzdem die Überprüfung wünsche, würde es übers Gericht laufen und dann kann schon mal 2 Jahre dauern. Aber ganz ehrlich, ich möchte diese Überprüfung, wie gesagt, in 8 Jahren wird sich mit Sicherheit sein Einkommen verändert haben und wenn er es schon nicht offenlegen will, hat er was zu verbergen. Mein Sohn hat übrigens den Kontakt sehr stark eingeschränkt zum KV. Einfach aus dem Grund, dass KV kein Interesse an ihm zeigt. Es zählen immer nur seine Probleme und Sorgen. Wenn KV in Deutschland ist, sagt er seinem Sohn nicht Bescheid und wirft ihm aber vor, dass er sich nie meldet, dabei ist er es, der ihm ständig schreibt und anruft. Meine Frage ist nun, muss ich ihm die Schulbescheinigung aushändigen oder reicht es, wenn ich dem Jugendamt diese gebe und drauf bestehe, diese nicht weiterzuleiten? Oder hat er einen Anspruch darauf? LG Sandra


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

wow, 39 Euro zahlt er mehr? So viel gleich? ;) Um ehrlich zu sein würde mich das auch stutzig machen. Und ja, ich würde die Einkommensüberprüfung schon aus Prinzip fordern - ZAHLEN muss er ja trotzdem weiterhin. Und wenn sich bis dahin ergibt, dass es doch mehr (oder im schlimmsten Fall, weniger) ist, dann zahlt er danach halt mehr - oder weniger. Einfach so kündigen lassen kann er sich nicht. Also kann er schon, rettet ihn aber nicht vor weiteren Zahlungen. Es gab da mal so ein schönes Gerichtsurteil, wonach man als Unterhaltspflichtiger dem Arbeitsamt nachweisen muss, dass man (ich glaube es waren mind. 20) Bewerbungen im Monat verschickt und sich um Arbeit, und somit wieder um Geldeingang, bemüht, da Unterhaltsschulden so ziemlich an erster Stelle stehen. Darüber hatten wir hier im Forum vor längerer Zeit auch schon mal geschrieben. LG


Sandr@1974

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich denke eher nicht, dass es weniger wird. Und das wird der KV wissen. Warum sollte er sonst freiwillig mehr zahlen? Und uns im Gegensatz drohen, sich kündigen zu lassen, dass wir gar keinen Unterhalt mehr bekommen. Für mich stinkt das zum Himmel. Wenn mein Sohn Einkünfte hat, die werden auf den Unterhalt angerechnet? Wusste ich gar nicht. Dachte das gilt erst ab über 18jährige. Gibt es da auch Freibeträge oder wird alles angerechnet?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Einkommen des Kindes wird auch bei Minderj. angerechnet. Alles was 90 EUR (zzgl. berufbedingte Aufwendungen) übersteigt wird bis zum 18. LJ nur hälftig angerechnet, danach voll. Gruss D


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Also: DU willst den Unterhalt neu berechnet haben Der KV will nur das zahlen was er muss. Und er muss nur dann "vollen" Unterhalt zahlen, wenn er keine Einkünfte des Kindes gegenrechnen kann. Deshalb will der KV eine Schulbescheinigung. Ich würde ggf. eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das Kind sich derzeit in schulischer Ausbildung befindet und keine eigenen anzurechnenden Einküfte hat. Bzw. das Jugendamt fragen ob das reichen würde mit der begründung dass Du die Schule nicht preisgeben willst. Übrigens: dem JA scheinst Du freundlich aber bestimmt immer wieder in den H.... treten zu müssen. Nicht jedes JA arbeitet voll und ganz zeitgerecht und umfassend zum Wohle und Inmteresse des Kindes. Ob es nun bequemlichkeit des Sachbearbeiters ist oder Überlastung kann ich nicht sagen. Ich weiss nur, das ich pünktlich 2 Tage nach jeder Frist beim SB im JA angerufen habe und nachgefasst habe. Immer mit einem Lächeln, aber nachdrücklich. Am Ende des Tages vertrittst immer noch DU Dein Kind. Gruss D


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Also: DU willst den Unterhalt neu berechnet haben Der KV will nur das zahlen was er muss. Und er muss nur dann "vollen" Unterhalt zahlen, wenn er keine Einkünfte des Kindes gegenrechnen kann. Deshalb will der KV eine Schulbescheinigung. Ich würde ggf. eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das Kind sich derzeit in schulischer Ausbildung befindet und keine eigenen anzurechnenden Einküfte hat. Bzw. das Jugendamt fragen ob das reichen würde mit der begründung dass Du die Schule nicht preisgeben willst. Übrigens: dem JA scheinst Du freundlich aber bestimmt immer wieder in den H.... treten zu müssen. Nicht jedes JA arbeitet voll und ganz zeitgerecht und umfassend zum Wohle und Inmteresse des Kindes. Ob es nun bequemlichkeit des Sachbearbeiters ist oder Überlastung kann ich nicht sagen. Ich weiss nur, das ich pünktlich 2 Tage nach jeder Frist beim SB im JA angerufen habe und nachgefasst habe. Immer mit einem Lächeln, aber nachdrücklich. Am Ende des Tages vertrittst immer noch DU Dein Kind. Gruss D