Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 11.10.2017, 18:31 Uhr

umgangsvereinbarung

Das erste Feedback hast Du ja schon...

Was sagt den das Töchterlein dazu?

SIE hat das Recht auf Umgang, nicht die Eltern.
DAS muss man dem Papa klarmachen.
.... wenn es irgendwie in sein Betonhirn reingeht...

Also ich würde:
es mit dem Jugendamt versuchen, aber micg darauf gefasst machen, dass ICH da vor-denken muss.
- was ist "regelmäßiger Umgang? Alles 2 Wochen?, 1 nacht unter der Woche?
- was passiert wenn verschoben werden miuss? wird nachgeholt, wie schnell, etc.
- was passiert wenn Kind rank ist? bis tzu welchem Grad kann auch papa mal ein Grippe.Kind pflegen? Will das das Kind?
- was ist wenn Kind Sport/Geburtstage/sonstiges an den Wochenenden hat? Wer fährt und ist verantwortlich?
- wie weit im Voraus wollen /können wir planen?
- wann muss abgesagt werden, wie wird nachgeholt?
- wie machen wir uns für die Ferien verantworlich? Wenn papa 3 Wochen Sommerferien: er stellt Betreuung ob nun selbst oder Ferienlager, etc. (dito oster- und sonstige Ferien).

... aus der Erfahrung: das geht noch 2 Jahre so max... dann hat Töchterlein eh' keine Lust auf feste Wochenenden mehr...

Wenn nicht Jugendamt dann Caritas o. ä.

Aber wie gesagt: schreib Dir das o. g. auf und denke es wirklich bis zum Schluss durch BEVOR Du da hingehst.

Und wenn Dir jemand damit kommt dass man den vater nicht zwingen kann: es ist das RECHT des KINDES und das erwartest Du dass vertritt wird!
DAS musste ich bei meinem JA auch erst Mal klarstellen.

LG

D

 
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