Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 11.10.2017, 13:01 Uhr

umgangsvereinbarung

beim jugendamt eigentlich...
aber meine erfahrung damit ist eher schlecht.
damals sollte ich laut jugendamt fexibel aller 14 tage .den zeiten des vaters angepasst sein,
also aller 14 tqge für die naechsten 14 tage planen .
urlaube könnten erst 1 woche vorher bei seinem arbeitgeber eingereicht werden , also auch hier solle ich flexibel sein und noch vieles mehr.
das war mir alles viel zuviel hin und her, ich brauchte klare regelungen und habe das nur mit einem anwalt lösen können.

aber das steht und fällt mit den bearbeitern beim jugendamt, kann bei euch ganz anders sein.ich würde es zumindest dort versuchen

 
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