Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jessi757 am 11.10.2017, 14:58 Uhr

umgangsvereinbarung

Jugendamt: Wurde von beiden Vätern nach kurzer Zeit nur noch als Empfehlung betrachtet.
Umgangsregelung beim Gericht beantragt: absolut verbindlich, für BEIDE Parteien. Das Jugendamt ist auch hier involviert. Aber: da wird gerne mind. 1 Jahr im Voraus geplant. Änderungen aufgrund unvorhergesehener Entwicklungen sind schwierig.
Auch blöd wenn man beim Gerichtststermin irgendeinen Geburtstag nicht im Kopf hat oder ähnliches, und es dann zu Ärgernissen kommt.

LG
Jessi

 
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