Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 13.10.2017, 9:39 Uhr

umgangsvereinbarung

eigentlich würde ich erst mal gar nix tun, außer dem kind zu erklären , das es ihre entscheidung ist, wie und wann der umgang satt findet( alt genug ist sie) und das euch beide ihre wahl auf keinen fall kränkt oder verletzt.
dann würde ich das so laufen lassen und ihm den ersten zug ( eventuell klage oderso) überlassen . meist ist das aber nur heisse luft oder drohungen seitens der männer.
danach kann deine anwältin immer noch übernehmen

 
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