Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lexa69 am 13.12.2003, 19:46 Uhr

Help!!!!

Hallo, Steffi.
Dein Ex hat Umgangsrecht mit dem Kind, da kannst du nichts machen!!!!!!!!!!! Leider! Außer du kannst nachweisen, dass sein Umgang nicht dem Wohle des Kindes dient. Außerdem bist du nach dem neuen Kindschaftsrecht verpflichtet, deinem Kind zu ermöglichen, den KV kennen zu lernen.
Aber wenn du nicht möchtest, dass er Unterhalt zahlt, wenn du damit finanziell klar kommst und wenn er nichts dagegen hat, brauchst du ihn ja nicht als Vater auf der Geburtsurkunde anzugeben.
Das hatte ich letztes Jahr auch überlegt. Meine Tochter ist dieses Jahr im Mai geboren. Aber dann habe ich gedacht,dass ich das Geld gut gebrauchen kann und dass ich auch nicht will,dass auf der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" steht. Das hört sich so .... an. Außerdem hat ein Kind ein Recht zu wissen, wo es herkommt. Auch, wenns schwer fällt. Was du wissen musst, ist (Das Problem habe ich gerade), dass mit dem Vater wohl auch die Großeltern väterlicherseits Umgangsrecht haben (Passt mir auch nicht! Aber ist wohl so!) LG, Lexa

 
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