Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 14.02.2003, 9:20 Uhr

eine frage (vor allem) an die väter...

man sollte erst alle Threads lesen *smile*. Und auf die Gefahr hin, dass auch das schon geschrieben wurde, auch hier meinen Senf:

Sorgerecht. Da ihr nicht verheiratet seid, hast Du das Alleinige Sorgerecht.
Wenn der Vater des Knides nun wirklich keine Sorge wahrnimmt, dann kannst Du beim Jugendat (war es dort?) eine Verfügung aufsetzen in der Du Deinen Exmann für den Fall der Fälle einsetzt. Erkundige Dich mal. Soweit ich weiss, werden solche "testamentarischen" Verfügungen in aller Regel berücksichtigt.

LG
heike

 
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