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Geschrieben von IngeA am 05.06.2014, 13:24 Uhr

zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Naja, Mord ist Tötung mit Vorsatz und aus niederen Beweggründen.
Im oben genannten Beispiel sicher Vorsatz, die niederen Beweggründe sind sicher diskutabel. Wenn das Gericht fest stellt, dass die Frau die Tat aus einer seelischen Notsituation heraus getan hat, ist das kein niederer Beweggrund mehr, also auch kein Mord, also auch nicht lebenslänglich.
Oder hab ich da was falsch verstanden?

LG Inge

 
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