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Geschrieben von Ebba am 05.06.2014, 15:51 Uhr

Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Wenn eine Ehefrau unter den geschilderten Umständen ihren Mann im Schlaf ersticht wird sie in aller Regel zwar wegen Mordes verurteilt, aber wegen Vorliegens strafmildernder Gründe wohl oft nicht zu einer lebenslangen, d.h. idR 20 jährigen Haftstrafe (sog. Rechtsfolgenlösung) . Eine entsprechende Regelung findet sich in § 49 StGB. Ein Urteil (hier Mord aus Eifersucht), dass sich mit solchen Milderungsgründen auseinander setzt findest du hier:

http://openjur.de/u/346304.html

 
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