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Geschrieben von Suka73 am 25.11.2009, 14:30 Uhr

Sie hat 1. ....

warum stellst du solche fragen nicht im AE-forum, da zweifelt man deine geschichte vielleicht weniger an !

deine schwester soll sich sofort einen termin beim JA holen. rechte hat der kindsvater genau gesehen GAR KEINE. denn die beiden sind und waren nicht verheiratet - in dem moment hat die frau, in dem fall deine schwester, das alleinige sorgerecht, ja sie müßte normalerweise das kind nichtmal rausrücken - es sei denn er klagt
zahlt er unterhalt?

und was das jugendamt angeht - ich glaube dir das sogar. ich war selbst am montag aufm jugendamt und habe da aussagen bekommen, die mir kein mensch glauben wird, deshalb poste ich sie auch nicht.

lg sue

 
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