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Geschrieben von Frau Maus am 25.11.2009, 10:31 Uhr

was hase geschrieben hat, könnte euch auch helfen

Ansonsten gilt, wenn deine Schwester das alleinige Sorgerecht hat, kann ihr Kind ohne ihre Zustimmung nirgendwo hin. Und selbst, wenn ihr zumindest das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen wird, wird ihre Tochter kaum polizeilich abgeholt und dem Vater zu einem Besuch übergeben, auch wenn das theoretisch möglich wäre.

 
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