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Geschrieben von floechenjenny am 25.11.2009, 9:21 Uhr

Besuchsrecht

Hallo, ich frage auch mal hier, da hier ja doch mehr los ist.
Meine Schwester wurde von ihrem Freund versrscht und betrogen. Sie haben eine gemeinsame Tochter (11 Monate) und schon wärend der Schwangerschaft hat er sich nie wirklich um sie gekümmert. Partymachen war wichtiger für ihn. Vor ein paar tagen hat er mit ihr Schluß gemacht und angedeutet ihr die Kleine wegzunehmen. Sie hat allerdings das alleinige Sorgerecht.
Während der ganzen Zeit hat er sich nicht die M;ühe gemacht, eine vernünftige Basis zu schaffen. Er hat sich geweigert, die Kleine zu wickeln.
Als sie uns besuchten (sie haben in ner FeWo gewohnt), hat er meine Schwester einfach allein gelassen und ist ohne ein Wort zu sagen einfach abgehauen. Morgends stand er dann bei mir vor der Tür und meinte, dass er dieses dämliche Gescgrei der Kleinen nicht mehr aushält... Und wollte dann noch Alkohol von mir (welchen ich ihm natürlich nicht gegeben habe).
Seid dem Tod seines Vaters (vor 1,5 jahren) leidet er wohl unter Depressionen (gibt er aber nicht zu) und angeblich soll er sich auch vor 2-3 Wochen sein Gewehr in den Mund gesteckt haben.
ER hat meine Schwester nie finanziell unterstütz (obwohl er es konnte).
Jetzt auf einmal will er die Kleine! ist doch irgendwie komisch... Sie wohnen in der selben Stadt und trotzdem sitz er lieber bei sich im Garten, anstatt sich seine Tochter zuschnappen und mit ihr auf den Spielplatz zu gehen. Sie will aber nicht, dass er die Kleine alleine sieht! Er wohnt zu Hause und seine Mutter ist Alkoholikerin.
Meine Schwester war schon beim Anwalt um sich zu informieren, die sagte, sie solle sich erstmal ans Jugendamt wenden.
Die haben sihr aber nicht zugehört und meinten, sie sein selbst Schuld, warum habe sie nicht von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht gewollt...
Er hat jetzt verkangt, dass die Kleine am 12.12. zu ihm kommt, doch wir haben jetzt bedenken, dass er sie garnicht mehr wieder zurück bringt.
Wo kann man denn noch Hilfe bekommen? Hat wer von euch was ähnliches mitmachen müssen und kann mir berichten?
Danke
Jenny

 
18 Antworten:

Re: Besuchsrecht

Antwort von Puppe37 am 25.11.2009, 9:30 Uhr

du schreibst sie hat das alleinige Sorgerecht??? Dann ist das doch alles kein Problem, wenn sie nicht will dann sieht er die Kleine gar nicht oder nur unter Aufsicht!!!!

Sie bestimmt wenn sie das alleinige Sorgerecht hat!!


Aber nur mal so am Rande, unter denen Umständen würde ich mein Kind so oder so nicht alleine dort lassen!!!

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völlig wirre und unlogische geschichte!

Antwort von malwinchen am 25.11.2009, 9:52 Uhr

beim allerbesten willen kann ich mir nicht vorstellen, was das gemeinsame sorgerecht an der jetzigen situation hätte verbessern können - im gegenteil: es wäre nur noch schlimmer! entweder hat deine schwester die menschen vom JA nicht richtig verstanden oder hat garnicht wirklich mit denen gesprochen.

die alberne drohung von dem ex muss sie schon einmal garnicht ernst nehmen. sie soll sich einen termin beim JA geben lassen und einen begleiteten umgang einfordern. dann wird vom JA ein termin mit dem KV vereinbart und es findet ein treffen des kindes mit dem vater unter aufsicht statt. wegen des unterhalts kann sie beim JA eine beistandschaft einrichten lassen, damit sich dieses um die unterhaltsforderungen des kindes (auch gerichtlich!) kümmern kann.

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Re: völlig wirre und unlogische geschichte!

Antwort von Häsle am 25.11.2009, 9:54 Uhr

Vielleicht verstehe ich das falsch. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Müsste dann nicht ER sich darum kümmern, dass er ein Umgangsrecht bekommt?

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Re: völlig wirre und unlogische geschichte!

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 9:56 Uhr

Tja, und es kommt noch schlimmer. Aber das sind nur die Kernpunkte, denn ich glaube nicht, dass die ganze Geschichte jemandem angeht.
Er hat sich Dinge geleistet, die einfach nicht gehen und jetzt auf einmal soll er die Erleuchtung haben?
Begleiteten Umgang hat sie ja versucht zu beantragen, aber die wollen das nur 2-3 Mal machen und dann sieht man ja obs klappt.
daraufhin hat meine Schwester gesagt, dass er sich gut verstellen kann und die Tussi vom Amt meinte, das wäre egal, denn er könnte es ja.
Na klar KANN er mit ihr umgehen, aber er wollte bis jetzt nie und wenn das so plötzlich kommt, ist doch was faul.
Ich denke meine Schwester hat die Frau richtig verstanden und auch alles erzählt. Meine Mutter war dabei und kann alles bestätigen.

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Re: völlig wirre und unlogische geschichte!

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 9:58 Uhr

Ja, und das tut er wrscheinlich auch schon. Aber nicht mit rechten Mitteln! meine Schwester war bei ihm auf dem Geb und ihr wurde nach dem 21. Drink plötzlich so schlecht, dass sie sich übergab. Wir vermuten, dass er ihr was ins Glas gekippt hat, denn gleich hatte er ne Cam parat und hat schnell ein Foto gemacht und seinem Kumpel ins Ohr gezischt "Sieh dir nur die Frau an und so was will Mutter sein..." Auch dafür gibts Zeugen.
Jenny

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nach dem 21.drink?????

Antwort von Thaga am 25.11.2009, 10:00 Uhr

da wär mir auch alles aus dem gesicht gefallen...

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respekt...

Antwort von Reni+Lena am 25.11.2009, 10:01 Uhr

erst beim 21.Drink.....

ich hätte beim 20 ten schon gekotzt!!

Lg reni

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???

Antwort von veralynn am 25.11.2009, 10:08 Uhr

nach dem 21. drink wurde ihr plötzlich schlecht und sie musste sich übergeben?

na sowas aber auch. 50 drinks müsste sie mindestens vertragen!!

und jetzt vermutet ihr, dass er ihr was in den drink gekippt hat?!?


sorry, aber wenn sie 20 drinks verträgt ohne dass ihr übel wird, dann hat sie ein gewaltiges problem!!!!

lg v.

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Hm, für mich klingt das auch alles sehr wirr und dubios...

Antwort von Hase67 am 25.11.2009, 10:12 Uhr

... und die Interpretation der Jugendamtsaussage finde ich überaus merkwürdig (auch wenn deine Mutter das genauso sieht, das muss gar nichts heißen), auch die Titulierung der Jugendamtsmitarbeiterin als "Tussi" spricht für mich Bände. Für mich klingt das eher so, als ob sich deine Schwester von der "ganzen Welt" gehörig missverstanden fühlt und deshalb auch gegen das Jugendamt auskeilt.

Die Sorge um ihre Tochter kann ich unter den genannten Umständen nachvollziehen, aber die Drohungen ihres Freundes sind haltlos - zwischen den beiden geht einfach ein Machtkampf ab, und der Typ versucht, sie über das einzige zu verletzen, wo er sie mit Sicherheit trifft - über das Kind. Ich glaube also nicht, dass es seinerseits um plötzliches Interesse an seiner Tochter geht, sondern nur darum, deiner Schwester eins auszuwischen. Bei aller aufgestauten Wut über sein Verhalten: Sie soll noch mal zum Jugendamt gehen (am besten mit jemandem, der nicht ganz so vorurteilsbeladen ist, gibt es da jemanden?) und in Ruhe schildern, weshalb sie Angst hat und sich Sorgen macht - also weniger ihren Ex beschimpfen und dort schildern, was für ein Arschloch er bisher war, sondern eher hervorheben, weshalb sie sich berechtigte Sorgen um das Wohl ihrer Tochter macht. Und dann soll sie nochmals darum bitten, dass wegen der Alkoholproblematik seiner Mutter und der psychischen Instabilität des Vaters vorerst nur ein begleiteter Umgang möglich sein soll. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich das Jugendamt bei vernünftigem Vortragen des Problems querstellt...

LG

Nicole

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au weih...

Antwort von malwinchen am 25.11.2009, 10:15 Uhr

da liegt aber mehr im argen! das klingt ja, als ob auch die mama ein gehöriges alkoholproblem hat...

sicher, dass das kind auch bei der mutter gut aufgehoben ist? das klingt nach einer klassischen klischee-familiensituation aus dem ghetto...

ach und: es ist doch normal, dass die begleiteten umgänge zuerst nur auf zeit angesetzt werden. dann muss man halt schauen, wie es weiter gehen kann.

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Re: Hm, für mich klingt das auch alles sehr wirr und dubios...

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 10:16 Uhr

Also, ich habe mich da wohl verschrieben: Sollte 2 Drinks heißen und nicht 21!
Und dann danke für euer Verständniss! Ich werde mal schauen, ob ich woanders einen brauchbaren Tip bekomme!
Jenny

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flo, lies mal, was malwinchen an wertvollen Ratschlägen hatte. o.T.

Antwort von Frau Maus am 25.11.2009, 10:18 Uhr

-

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Nachtrag

Antwort von Hase67 am 25.11.2009, 10:20 Uhr

... gerade habe ich oben dein Posting mit dem "21. Drink" gelesen. Ich hoffe, dass das ein Schreibfehler war?! Ansonsten bin ich auch etwas geplättet - ist das bei ihr etwa üblich, sich so "die Kante zu geben"? Dann hat sie aber noch ein anderes Problem, als Machtkämpfe mit dem Ex.

Mir würde ein Bruchteil davon reichen, um für den Rest des Abends bedient zu sein...

LG

Nicole

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Fehlerteufel

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 10:23 Uhr

1. Es waren2 Drinks
2. Sie hat KEIN Alkoholproblem
3. Die Tips habe ich gelesen, aber sie hat schon einen betreuten Umgang angefordert.

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was hase geschrieben hat, könnte euch auch helfen

Antwort von Frau Maus am 25.11.2009, 10:31 Uhr

Ansonsten gilt, wenn deine Schwester das alleinige Sorgerecht hat, kann ihr Kind ohne ihre Zustimmung nirgendwo hin. Und selbst, wenn ihr zumindest das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen wird, wird ihre Tochter kaum polizeilich abgeholt und dem Vater zu einem Besuch übergeben, auch wenn das theoretisch möglich wäre.

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Re: Fehlerteufel

Antwort von deischuhzu am 25.11.2009, 10:55 Uhr

Hallo,

wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, muss sie gar nichts unternehmen. Wenn der Vater dem Kind das Umgangsrecht ermöglichen möchte, muss er es notfalls einklagen.

Deshalb verstehe ich nicht, warum die Mutter so tanzt, wie der Vater möchte, wenn sie es doch nicht möchte.

Sie brauch erst einmal rein gar nichts zu machen. Ich frage mich, warum sie da überhaupt noch zum feiern hingeht, bei der Geschichte??

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Sie hat 1. ....

Antwort von mamaj am 25.11.2009, 11:10 Uhr

...das alleinige Sorgerecht, also bestimmt sie alles, was mit dem Kind zusammen hängt.
...sie geht zum Arzt
...sie entscheidet welche Impfung
...sie entscheidet wer das Kind betreuen darf
...sie entscheidet den Kiga, die Schule
...usw.

Sie entscheidet ALLEIN....denn es heißt ALLEINiges Sorgerecht

2. Sie sollte sich von dem Kindsvater fern halten, dann kommen keine merkwürdigen Fotos zustande.

3. Sie sollte den Menschen auf dem Jugendamt genau zuhören...ein gemeinsames Sorgerecht ist DEFINITIV nicht besser als ein alleiniges Sorgerecht, wenn sie NICHT will das der Kindsvater das Kind allein zu sich nimmt.

und 4.Wenn der Kindsvater etwas von dem kind will (Besuchszeiten, gemeinsame Urlaube) dann MUSS sie zustimmen, sonst hat er KEINE Chance.

Allerdings kann er auch das Sorgerecht beantragen...also aufpassen welchen Umgang man pflegt und wie man so als Mutter rüberkommt....

LG
mamaj

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Re: Sie hat 1. ....

Antwort von Suka73 am 25.11.2009, 14:30 Uhr

warum stellst du solche fragen nicht im AE-forum, da zweifelt man deine geschichte vielleicht weniger an !

deine schwester soll sich sofort einen termin beim JA holen. rechte hat der kindsvater genau gesehen GAR KEINE. denn die beiden sind und waren nicht verheiratet - in dem moment hat die frau, in dem fall deine schwester, das alleinige sorgerecht, ja sie müßte normalerweise das kind nichtmal rausrücken - es sei denn er klagt
zahlt er unterhalt?

und was das jugendamt angeht - ich glaube dir das sogar. ich war selbst am montag aufm jugendamt und habe da aussagen bekommen, die mir kein mensch glauben wird, deshalb poste ich sie auch nicht.

lg sue

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