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Geschrieben von pivi am 18.05.2014, 19:24 Uhr

Handwerker und Vorauszahlungen

Vorauszahlungen bei Handwerken ist unüblich.Der Gesetzgeber sagt , dass bei größeren Mengen an Baustoffen( Material,Fliesen usw.)diese nach Anlieferung an die Baustelle schon bezahlt werden. Ist aber kein muss.
Leistungen können auch nach Bauabschnitt bezahlt werden.

Einen gesetzlichen Anspruch für Vorauszahlungen(Arbeitslohn ) gibt es nicht.

 
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