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Geschrieben von Ebba am 11.05.2014, 12:40 Uhr

Frage Ebba

Ob tats. Mobbing vorliegt kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Schrieb ich ja auch schon in meiner ersten Antwort. Aber die Pflicht zu einer arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigung besteht IMHO in jedem Fall. Mòglicherweise müsste der Arbeitgeber tats. betriebsbedingte Kündigungen aussprechen nach entspr. durchführung der Sozialauswahl und sofern die Kollegin der OP tats. unkündbar ist, sitzt sie dabei auf der sicheren Seite. Jedenfalls kann er nicht einfach Mitarbeiter ala "japanische Fenstergucker" (nicht) beschäftigen. Ich denke, das gilt alles so auch für Mitarbeiter im öD, zumindest solange nicht weitere Regelungen getroffen wurden, wie die Einrichtung sog. Stellenpools, die du oben beschreibst. Aber damit kenn ich mich nun gar nicht aus.
Und 1 1/2 Jahre krank zu sein macht einen ja auch nicht zwingend zu einem leistungsschwachen oder -geminderten MA, v.a. dann nicht, wenn die Krankheit nun wirklich überstanden ist.
Ich frage mich gerade auch, ob nicht eine Eingliederungemaßnahme durchgeführt wurde. Ist nicht zumindest ein Angebot hierfür nach so langer Krankheit inzwischen verpflichtend?

 
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