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Geschrieben von Schokolina am 21.07.2012, 13:03 Uhr

Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, wer kennt sich da ein wenig aus?

Ich nämlich gar nicht!
Es geht um meine Freundin, die wohl von irgend einem ganz entfernten Verwandten (oder Freund der Familie, ich bin mir nicht sicher) zwei Häuser bekommen soll. 2 Einfamilien-Häuser.

Nun hat sie sich erkundigt und befürchtet, dass sie dieses Erbe gar nicht annehmen kann, weil sie nicht in der Lage ist, die Erbschaftssteuer zu zahlen.
Eine Schnekung zu Lebzeiten ist wohl auch kein Vorteil, weil eine ebensolche Steuer fällig werden würde.

Ist das so? Ich finde im Netz keine Infos über die genaue Höhe der Steuer. Ich hab eine Tabelle gefunden, in der je nach Steuerklasse die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer aufgeführt ist.
Aber welche "Steuerklasse" ist damit gemeint? Wie wird die festgelegt? Ich kenne nur meine Lohnsteuerklasse, habe aber von der Sache auch absolut keine Ahnung.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Die beiden überlegen nun, ob er ihr die fällige Summe einfach schon zu Lebzeiten übergibt und sie das Geld irgendwo anlegt, um dann diese Steuer zahlen zu können und die Häuser zu bekommen. Geht das? Oder wäre das dann auch wieder eine Schenkung?

Sorry für die dummen Fragen. Ich würde mich über Aufklärung zu diesem Thema sehr freuen!!

Danke

 
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