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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 21.07.2012, 13:28 Uhr

Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt?

Es gibt Freibeträge - Höhe weiß ich gerade nicht - und die kann man alle 10 Jahre "ausnutzen".

Wobei bei "Kleckerkram" gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter *zwinker*. Häuser sind aber kein "Kleckerkram", zumal man einen Notar braucht.

Und genau da würde ich hingehen und mich beraten lassen. Auch zur Absicherung des Erblassers. Nicht, daß er all seinen Besitz jetzt überschreibt und dann doof da steht, wenn er plötzlich zum Pflegefall wird und bis zu seinem Tod noch 20 Jahre in irgendeinem Billigheim dahinvegetieren muß, nur weil ihm seine finanziellen Ressourcen, die ein komfortableres Heim oder sogar eine Pflege zu Hause ermöglichen würden, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Mit der Steuerklasse ist die Steuerklasse des Erben/Beschenkten gemeint.

 
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