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Geschrieben von Schokolina am 21.07.2012, 13:03 Uhr

Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, wer kennt sich da ein wenig aus?

Ich nämlich gar nicht!
Es geht um meine Freundin, die wohl von irgend einem ganz entfernten Verwandten (oder Freund der Familie, ich bin mir nicht sicher) zwei Häuser bekommen soll. 2 Einfamilien-Häuser.

Nun hat sie sich erkundigt und befürchtet, dass sie dieses Erbe gar nicht annehmen kann, weil sie nicht in der Lage ist, die Erbschaftssteuer zu zahlen.
Eine Schnekung zu Lebzeiten ist wohl auch kein Vorteil, weil eine ebensolche Steuer fällig werden würde.

Ist das so? Ich finde im Netz keine Infos über die genaue Höhe der Steuer. Ich hab eine Tabelle gefunden, in der je nach Steuerklasse die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer aufgeführt ist.
Aber welche "Steuerklasse" ist damit gemeint? Wie wird die festgelegt? Ich kenne nur meine Lohnsteuerklasse, habe aber von der Sache auch absolut keine Ahnung.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Die beiden überlegen nun, ob er ihr die fällige Summe einfach schon zu Lebzeiten übergibt und sie das Geld irgendwo anlegt, um dann diese Steuer zahlen zu können und die Häuser zu bekommen. Geht das? Oder wäre das dann auch wieder eine Schenkung?

Sorry für die dummen Fragen. Ich würde mich über Aufklärung zu diesem Thema sehr freuen!!

Danke

 
12 Antworten:

Re: Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, wer kennt sich da ein wenig aus?

Antwort von Julanda am 21.07.2012, 13:14 Uhr

Hallo,

ja das kann teuer werden. Eltern dürfen den Kinder ja im Jahr bis zu 400.000 Euro vererben da fällt keine oder nur geringe Erbschaftsteuer an das ist glaub ich seit 2008 so. Aber bei entfernten Verwanten oder Freunden greift der Staat heftig zu.Verwandschaft und Familie soll dadurch geschützt werden.

Grüße Julanda

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Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt?

Antwort von Schokolina am 21.07.2012, 13:22 Uhr

Das glaube ich doch eher NICHT!!!

Wie auch immer: Familie gibt es in diesem Fall gar nicht, also gibt es auch niemanden zu schützen.

Aber nochmal meine Frage: Kann man diese Steuerlast zumindest abmildern? Gibt es da legale Möglichkeiten?

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Re: Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt?

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.07.2012, 13:28 Uhr

Es gibt Freibeträge - Höhe weiß ich gerade nicht - und die kann man alle 10 Jahre "ausnutzen".

Wobei bei "Kleckerkram" gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter *zwinker*. Häuser sind aber kein "Kleckerkram", zumal man einen Notar braucht.

Und genau da würde ich hingehen und mich beraten lassen. Auch zur Absicherung des Erblassers. Nicht, daß er all seinen Besitz jetzt überschreibt und dann doof da steht, wenn er plötzlich zum Pflegefall wird und bis zu seinem Tod noch 20 Jahre in irgendeinem Billigheim dahinvegetieren muß, nur weil ihm seine finanziellen Ressourcen, die ein komfortableres Heim oder sogar eine Pflege zu Hause ermöglichen würden, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Mit der Steuerklasse ist die Steuerklasse des Erben/Beschenkten gemeint.

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Re: Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt? an SST

Antwort von Schokolina am 21.07.2012, 13:36 Uhr

Vielen Dank!

Und wie weiß man, in welcher Steuerklasse man ist?

Nochmal zur Möglichkeit Schenkung. Genau das ist eben für beide keine Option, da der Fall der Pflegebedürftigkeit da gedanklich natürlich durchgespielt wurde und abgesichert sein soll.
Daher eben keine Schnekung, sondern Erbe.

Die Frage ist nur, ob er ihr zb die Summe des später fälligen Erbschaftssteuer heute schon schenken könnte, und zwar unbehelligt, da evtl. "Kleckerkram"?
Nehmen wir an, die 2 Häuse würden mit ca. 300.000 Euro zu Buche schlagen, was eine max. Steuerschuld (wovon ich ausgehe, da nicht verwandt) von 90.000 Euro verursachen würde.
Wenn er ihr also besagte 90.000 heute schon in der Socke überreicht, wäre das machbar?

Sie könnte sonst das Erbe gar nicht antreten oder müsste eines der Häuser verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Verkaufen kann sie aber nicht, da sie das Erbe gar nicht antreten kann. Oder verstehe ich das falsch?

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Sie kann die Häuser doch in Höhe der Steuerschuld beleihen ?

Antwort von tequila sunrise am 21.07.2012, 13:42 Uhr

Sie hat dann eine Sicherheit in Form der Häuser und kann sich von der Bank die Steuer leihen ?!
Ich fände das schon ein bisschen eigenartig. Da will mir jemand zwei Häuser vererben und ich bitte ihn dann um die Erbschaftssteuer vorab in bar ... *räusper*
Wer erbt erhält einen Wert, und von dem Wert will Vater Staat was abhaben, aber nicht mehr als man geerbt hat. Für mich kein Grund, das Erbe auszuschlagen.

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Naja, was heißt merkwürdig....

Antwort von Schokolina am 21.07.2012, 13:47 Uhr

1. weiß sie nichts von den verschiedenen Möglichkeiten. Sie denkt, sie muss die Steuerschuld begleichen, um das Erbe antreten zu können. Davon ausgehend stand es für sie natürlich bisher in Frage, ob sie es überhaupt annehmen kann. Eben weil sie das Geld nie und nimmer hätte.

2. Überlegen beide zusammen, was sie machen können. Also auch der Erblasser ist daran interessiert, dass so viel wie möglich vom Erbe für sie übrig bleibt. Ohne finanzielle Belastung. Bitten muss (und musste) sie bisher um nichts, soviel ich weiß.

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Re: Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt? an SST

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.07.2012, 13:51 Uhr

90 K sind kein "Kleckerkram". Spätestens, wenn sie beim Steueramt aufschlägt und die Erbschaftssteuer bar aus der Socke bezahlt, werden Fragen auftauchen.

Außerdem: Auch die 90 K, die der Erblasser ihr jetzt schenken will, fehlen ihm später eventuell, wenn er pflegebedürftig wird. Und dann kann er sie nicht mal zurückfordern (was er unter gewissen Umständen kann, wenn er ihr das Geld offiziell schenkt).

Natürlich kann sie das Erbe antreten, ein Haus verkaufen, und aus dem Erlös die Steuern bezahlen. Sie muß ja nicht für die Steuer in Vorleistung treten.

Wer bekommt denn das Bargeld, wenn er ihr das jetzt nicht schenkt? Wenn das Erbe genug Bares beinhaltet, um die Steuer davon zu zahlen, muß sie ja auch im Erbfall kein Haus verkaufen.

Ach so, noch eine Möglichkeit: Er schenkt ihr die Häuser jetzt, plus ausreichend Geld für die Schenkungssteuer, und behält sich einen Nießbrauch vor.

Oder er schenkt ihr jetzt ein Haus plus Cash für die Steuer, und in 10 Jahren (oder im Todesfall) das zweite Haus. Dann kann sie das erste Haus verkaufen, weil ihr das ja schon gehört, und davon die Steuern für das zweite Haus zahlen. Oder es ist auch dann noch Cash dabei.

Nochmal: Ich würde BEIDEN dringend raten, sich beraten zu lassen. Es gibt sehr viele Optionen - und welche die Beste ist, hängt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab.

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Ich finde das keineswegs eigenartig

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.07.2012, 14:03 Uhr

Man erbt doch meistens von einem Menschen, der einem zumindest emotional nahesteht. Da ist es doch legitim, daß man gemeinsam die Optionen auslotet und überlegt, wie man das so gestaltet, daß es für beide optimal läuft. Auch der Erblasser hat meistens ein berechtigtes Interesse daran, daß möglichst viel vom Erbe beim Empfänger landet - und wird sein Testament entsprechend gestalten.

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Re: Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt? an SST

Antwort von Schokolina am 21.07.2012, 14:10 Uhr

Ok, also unbedingt beraten lassen. Danke nochmals!!!

Aber noch eine Frage:
Du schreibst: "Ach so, noch eine Möglichkeit: Er schenkt ihr die Häuser jetzt, plus ausreichend Geld für die Schenkungssteuer, und behält sich einen Nießbrauch vor."

Was ist aber mit dem geschenkten Geld für die Steuer? Fällt darauf nicht auch wieder eine Steuerlast durch die Schenkungssteuer?

Das andere Geld und die anderen Vermögenswerte (da sind noch eine Mege Wertpapiere und andere Häuser) bekommen übrigens andere Personen, ebenfalls nicht oder nur entfernt verwandt.

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Re: Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt? an SST

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.07.2012, 14:30 Uhr

Ja, darauf fällt auch Steuer an. Der Erblasser müßte halt entsprechend viel schenken.

Wenn noch andere Erben da sind, ist es doppelt und dreifach wichtig, Geld in eine kompetente Beratung zu investieren. Ungenaue Testamente führen fast immer zu Streit, und dann verdienen irgendwann nur noch die Rechtsanwälte am Erbe. Der Erblasser will ja sicherstellen, daß das Erbe genau so verteilt wird, wie er es verteilt haben wollte, und daß das Testament später nicht von Hinz und Heinrich angefochten werden kann, weil es ungenau formuliert ist. Und ich als Erblasser würde sichergehen wollen, daß auch etwaige Schenkungen vorher deutlich als Vorgriff auf das Erbe gekennzeichnet werden.

Plus: Wenn noch mehr Erben da sind wird es auch eng mit dem "Kleckerkram". Wenn Erbe 2 vielleicht an den Kontoauszügen sieht, daß Erbe 1 jede Woche tausend Euronen bar auf die Kralle bekommen hat, dann hat man atens einen schicken Erbstreit und btens auch noch die Steuer an der Backe. Das kann man machen, wenn nur ein Erbe da ist - aber ansonsten wäre das für mich ein zusätzlicher Grund, mich nicht darauf einzulassen.

Regel: Auch die nettesten Menschen werden im Angesicht eines Erbes zu Tieren. Been there, seen that......

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Re: Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt? an SST

Antwort von Schokolina am 21.07.2012, 14:40 Uhr

Der Wahnsinn...

Ich find´s ja immer wieder unglaublich, was der Staat sich alles holt.
Leider (oder zum Glück?) habe ich kein großes Vermögen, das ich vererben könnte. Aber wenn ich es hätte, würde ich mich schon gewaltig ärgern, dass ich nicht umhin komme, einen Teil meines Geldes an den Staat zu vererben. Zumindest dann, wenn eine mir wichtige Person, die NICHT mit mir verwandt ist, das Vermögen bekommen soll.

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Re: Beratung

Antwort von Benedikte am 21.07.2012, 15:23 Uhr

ist schon mal ein wichtiges Stichwort.

Was mir einfaellt ist> Haus und Haeuser hoert sich immer nach viel Wert an. Aber je nachdem, was das fuer Haeuser sind und vor allem WO, liegen da Welten zwischen.

Sprich, ein neues Townhouse in Berlin im Zentrum kann locker 700.000 Euro sein, ein Siedlungshaus in Sachsen Anhalt auf dem platten Land keine 100.000 Euro.

Von daher, wie hoch ist der Wert. Und ich bin mir auch nicht sicher, welcher Wert fuer die Steuer entscheidend ist. Einheitswert oder Verkehrswert. Und auch diue Frage, wie verwandt Deine Freundin mit dem erblasser ist, sollte geklaert werden. Der Verwandschaftgrad bestimmt die Erbklasse und die die Steuerhoehe.

Was ich Dir aber aus dem Stand sagen kann> die Erbschaftssteuer ist immer geringer als der Wert der Erbschaft. Von saher muss man ein Erbe nicht wegen der Steuern ausschlagen, unter dem Strich bleibt Geld ueber. Es kann halt nur sein, dass man sich da Gedanken machen muss, wie man das regelt, vielleicht auch was verkaufen muss um die Stuern zu yahlen.

Jedenfalls/ Wert der Haeuser feststellen, Erbschaftsklasse und bertaen lassen.


Benedikte

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