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Geschrieben von Schokolina am 21.07.2012, 13:36 Uhr

Glaubst Du, dass der Staat da an den Schutz der Familie denkt? an SST

Vielen Dank!

Und wie weiß man, in welcher Steuerklasse man ist?

Nochmal zur Möglichkeit Schenkung. Genau das ist eben für beide keine Option, da der Fall der Pflegebedürftigkeit da gedanklich natürlich durchgespielt wurde und abgesichert sein soll.
Daher eben keine Schnekung, sondern Erbe.

Die Frage ist nur, ob er ihr zb die Summe des später fälligen Erbschaftssteuer heute schon schenken könnte, und zwar unbehelligt, da evtl. "Kleckerkram"?
Nehmen wir an, die 2 Häuse würden mit ca. 300.000 Euro zu Buche schlagen, was eine max. Steuerschuld (wovon ich ausgehe, da nicht verwandt) von 90.000 Euro verursachen würde.
Wenn er ihr also besagte 90.000 heute schon in der Socke überreicht, wäre das machbar?

Sie könnte sonst das Erbe gar nicht antreten oder müsste eines der Häuser verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Verkaufen kann sie aber nicht, da sie das Erbe gar nicht antreten kann. Oder verstehe ich das falsch?

 
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