Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von tequila sunrise am 21.07.2012, 13:42 Uhr

Sie kann die Häuser doch in Höhe der Steuerschuld beleihen ?

Sie hat dann eine Sicherheit in Form der Häuser und kann sich von der Bank die Steuer leihen ?!
Ich fände das schon ein bisschen eigenartig. Da will mir jemand zwei Häuser vererben und ich bitte ihn dann um die Erbschaftssteuer vorab in bar ... *räusper*
Wer erbt erhält einen Wert, und von dem Wert will Vater Staat was abhaben, aber nicht mehr als man geerbt hat. Für mich kein Grund, das Erbe auszuschlagen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.