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Geschrieben von Trini am 10.01.2018, 10:27 Uhr

Ein nicht vorzeitig eingeschulter oder geprungener G 8 er....

ist aber (außer in Berlin) zu Studienbeginn volljährig.

Anders bei jedem Azubi, der nicht zu Hause wohnen bleiben kann, weil es in Hintertupfingen den gewählten Beruf nicht gibt.

Trini

 
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