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Geschrieben von IngeA am 28.11.2018, 6:57 Uhr

Das stimmt nicht

Minijobber haben Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, nicht aber auf das darüber hinausgehende Krankengeld der Krankenkasse.

Über die Entgeldfortzahlung wirst du durch die Minijob-Zentrale auch ausführlich informiert, über das Krankengeld findest du da nichts. Wär ja auch noch schöner, wenn die Leute sich so einfach auch über die Nachteile der Minijobs informieren könnten.

Die Pauschalabgabe der Arbeitgeber an die Krankenkassen kommt den Versicherungsrücklagen zugute, ein Versicherungsanspruch für den Minijobber besteht dadurch aber nicht.

Wenn ich also einen Hauptjob habe und darüber Krankenversichert bin, bekomme ich bei längerer Krankheit das Krankengeld für den Hauptjob, nicht aber für den 450-Euro-Nebenjob.

LG Inge

 
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