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Geschrieben von IngeA am 27.11.2018, 22:45 Uhr

uns hat man früher mal erzählt

Nein, das stimmt nicht.
Und man kann z. B. mit einem verstauchten Fuß u. U. im Büro arbeiten, Zeitungen austragen wird dagegen nicht möglich sein. Also ist es auch möglich die AU nur einem Arbeitgeber vorzulegen.

Ich habe auch zeitweise in 2 Jobs gearbeitet und nicht jede Krankmeldung habe ich in beiden Arbeitsstellen eingereicht.

LG Inge

 
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