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Geschrieben von Felica am 28.11.2018, 6:43 Uhr

AU für Nebenjob

Man hat genauso Anspruch auf Lohnfortzahlung wie auf Urlaubstage usw. Das was weg fällt ist nur nach 6 Wochen das Krankengeld. Solange der AG zahlen muss, bekommt man auch sein Geld wenn man eine AU hat. Davon ab muss der AG das melden. Spätestens dann wird nachgefragt wenn sie hat ja noch einen Haupt-AG.

 
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