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Geschrieben von shinead am 28.11.2018, 8:29 Uhr

uns hat man früher mal erzählt - ja aber

Der AG reicht das nur an KK weiter, wenn er am Umlageverfahren für die Lohnfortzahlung teilnimmt. Ab 30 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber die Kosten alleine übernehmen. Da muss dann auch nicht weitergereicht werden, wenn der AN nur eine Woche krank war.

 
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