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Kernaussagen 'sämtlich unwahr': Nius hat Ramadan-Skandal erfunden

Kernaussagen 'sämtlich unwahr': Nius hat Ramadan-Skandal erfunden

Leena

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Die rechtspopulistische Nachrichtenseite Nius von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt berichtete über ein vermeintliches "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger, die Agentur für Arbeit Dortmund habe ein „Luxusbuffet für Bürgergeldempfänger" ausgerichtet und "mit Steuergeldern bezahlt". Der Bericht suggerierte, die Behörde habe selbst eingeladen und ein aufwendiges Fastenbrechen in ihrer Kantine finanziert. Die Pächterin der Behördenkantine bekam (nach dem Nius-Bericht, der auch von AfD-Politikern aufgegriffen wurde) Drohanrufe. Sie klagte vor dem LG Köln.  Konkret ging es um folgende drei Behauptungen von Nius:  - "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger: Dortmunder Arbeitsamt feiert Ramadan mit Luxusbüfett", - "Das Arbeitsamt in Dortmund lädt zu einem Fastenbrechen ein, finanziert vom Steuerzahler" - "Die Veranstaltung war öffentlich zugänglich und prominent durch die Geschäftsleitung der Arbeitsagentur Dortmund beworben." Mit einem (noch nichts rechtskräftigen) Eilbeschluss untersagte das LG Köln Nius nun die Kernaussagen des Berichts vom 13. März (Az. 14 O 100/26). Diese seien "sämtlich unwahr". Denn die Kantinenbetreiberin hatte das Büfett auf eigene Kosten veranstaltet, um ihren Einstand zu feiern (nachdem die Behördenkantine offenbar über mehrere Monate leer gestanden hatte). Nichts von "mit Steuergeldern finanziertes Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger". Eingeladen waren nur Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen (und die Behörde um die Zeit gar nicht mehr geöffnet, also nicht öffentlich zugänglich). Außerdem wurde Nius die Verbreitung mehrerer Bildaufnahmen, die das Büfett sowie die neue Kantinenpächterin auf der Veranstaltung zeigten, untersagt.  Das Resümee im Beschluss gegen Nius: Die Passagen sind zu untersagen, "da die angegriffenen Aussagen sämtlich unwahr sind". Nius hat die Bilder jetzt rausgenommen, Überschrift und Text des Beitrags vom 13.03. hat Nius – ohne jeden Korrekturhinweis – angepasst. Jetzt ist von "unbestreitbaren Fakten über das „Iftar” in der steuerfinanzierten Arbeitsamt-Kantine" die Rede.   Nach der Rechtsauffassung des Gerichts genügen diese Anpassungen übrigens nicht - von einer "Entschuldigung" für die Falsch-Berichterstattung ist Nius übrigens auch weit entfernt. Sehr typisch finde ich übrigens auch, dass es um die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ging. Und jetzt..? Tauchen in dem - ohne Korrekturhinweis! - abgeänderten Artikel zwar weder Fotos noch der Name der Kantinenpächterin auf, es ist aber ein Bild der Rundmail des Arbeitsamtes mit dem Einladungsschreiben an alle Mitarbeitende enthalten, auf dem der Name der Pächterin erkennbar ist.  Kein Wunder, wenn Nius mit seiner Klage gegen Daniel Günther jetzt schon in zweiter Instanz nicht erfolgreich war (nachdem Günther bei "Markus Land" gesagt hatte: "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.").


Mrscc

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Antwort auf Beitrag von Leena

Hier mal ein Link zu einem Spiegel Artikel "Nius, die neue, alte Welt des Julian Reichelt" https://archive.is/eNAC0