Elternforum Aktuell

"Ehrenamts-Frei"

"Ehrenamts-Frei"

Muts

Beitrag melden

Ich würde gern mal ehrenamtlich bei einer bestimmten Freizeit mitarbeiten, aber die Termine liegen außerhalb meiner vorgegebenen Urlaubstage ( Betriebsferien)  Nun meinte jemand, man kann da beim Arbeitgeber "Ehrenamts-Frei" bekommen. Wer hat das schon genutzt? Wie wurde das beantragt und genehmigt? LG Muts


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Das kenne ich nur bei bestimmten Ehrenämtern mit öffentlichen Interesse; freiwillige Feuerwehr, THW etc. und deren Katastrophenübungen. Nicht beim privaten Ehrenamt z.B. beim Sportverein oä


Jorinde17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Hallo, in manchen Bundesländern geht das, allerdings nur, wenn du eine offizielle Funktion hast. Also nicht nur Begleiterin bist, sondern Mitglied in der Organisation, die das Ganze veranstaltet. Schau mal, ChatGPT sagt folgendes dazu: "Ja, das kann möglich sein, aber es hängt von mehreren Faktoren ab: Bundesland In vielen deutschen Bundesländern gibt es Gesetze zum sogenannten Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (oft auch „Freistellung für ehrenamtliche Jugendarbeit“ genannt). Diese ermöglichen eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung für die Betreuung von Jugendfreizeiten, Zeltlagern oder ähnlichen Maßnahmen. Voraussetzungen Häufig musst du: eine anerkannte ehrenamtliche Funktion ausüben (z. B. Betreuer, Jugendleiter), für einen anerkannten Träger der Jugendhilfe tätig sein, teilweise eine Jugendleiter-Card (Juleica) oder vergleichbare Qualifikation besitzen, die Freistellung rechtzeitig beantragen. Bezahlung Die Regelungen unterscheiden sich: Manche Bundesländer gewähren einen Anspruch auf Freistellung, aber nicht auf Lohnfortzahlung. In anderen Fällen kann der Arbeitgeber eine Erstattung des Verdienstausfalls erhalten. Manche Arbeitgeber gewähren freiwillig bezahlten Sonderurlaub. Betriebsferien Wenn es einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für die Jugendarbeit gibt, kann dieser grundsätzlich auch außerhalb der Betriebsferien liegen. Der Arbeitgeber kann jedoch je nach Landesgesetz und betrieblicher Situation Einwände geltend machen, wenn erhebliche betriebliche Gründe entgegenstehen." LG


Nurmalsoeben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Blöde Frage: Hast du denn außerhalb der vorgegebenen Betriebsferien sonst keine Möglichkeit, Urlaubstage zu nehmen? Das ist meines Wissens (ich bin aber schon zu lange aus der Arbeiternehmer-Thematik draußen) nicht zulässig. Und wenn, müsste dein Arbeitgeber das schon sehr gut begründen. Ich glaube, ich würde mit persönlichen Gründen argumentieren, warum dir dieses (soziale?) Engagement wichtig ist und das möglichst überzeugend formulieren. Du wirst dir das ja nicht nur aus Lust und Laune überlegt haben, sondern weil dir diese Tätigkeit wichtig und sinnvoll erscheint.


Muts

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nurmalsoeben

Ich habe außer den vorgegebenen Schließtagen/ Betriebsferien genau einen Urlaubstag, über den ich selbst entscheiden kann. Damit komme ich nicht weit. LG Muts


Nurmalsoeben-mobil

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Uff, das ist heftig. Unabhängig von der aktuellen Situation würde ich das, glaube ich, mal von einem Anwalt prüfen lassen.


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Der Arbeitgeber darf MAXIMAL 60% bestimmen, die restlichen 40% sind zu deiner freien Verfügung! Da würde ich aber mal ganz schnell den Lauten machen - lassen sich das alle MA so gefallen???


Tai

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Meine Tochter hat im letzten Jahr eine Woche eine Ferienfreizeit mit betreut und wurde von Kollegen darauf hingewiesen, dass sie dafür keinen Urlaub nehmen müsste, sondern für das Ehrenamt frei bekommen würde. Mit dem Träger der Freizeit hatte sie vorher gar nichts zu tun. Der Antrag ging wohl recht kurzfristig noch und wurde auch problemlos bewilligt (es waren in diesem Fall ja auch schon Urlaubstage eingetragen). Sie arbeitet bei einer großen Stadt in NRW, da ist alles vielleicht unkomplizierter als bei einem kleinen Arbeitgeber.  Aber erkundige dich bei den entsprechenden Stellen und versuche, das auch durchzusetzen. Viel Erfolg!


kia-ora

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Das ist wie früher in der Schule. Du kannst eine Beurlaubung BEANTRAGEN aber nicht verlangen. Der Antrag kann abgelehnt werden. Fraglich ob man bei Ablehnung einen Schritt weiter geht und den Anwalt einschaltet. Meine Tochter (ich für sie) hat das nicht gemacht. So wichtig ist mir das Ehrenamt nicht. Schließlich muss sie dort noch weiter zur Schule (du zur Arbeit) gehen.  Also freundlich mal den Chef drauf ansprechen.  


Caot

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Es nützt alles nichts. Erkundige Dich speziell mit deinem Anliegen vei deinem AG. Vorher schaust Du nach den gesetzlichen Regelungen für dein BL und schaust im Arbeitsvertrag mal nach. Ich kenne es hier nur, entgeldlich für wichtige Ehrenämter. Unentgeldlich, je nach Wichtigkeit und Machbarkeit des AG.