Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Urteil zur Rechtswidrigkeit von Grenzkontrollen innerhalb der EU gefällt. Erstmals wurde der neue Art. 25 Abs. 1 S. 2 c) SGK (Schengener Grenzkodex) angewendet, der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes in der außergewöhnlichen Situation einer sehr großen und plötzlichen Migrationsbewegung erlaubt. Laut VG Koblenz sind dauerhafte, anlasslose Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen zu anderen EU-Staaten derzeit unzulässig. Herr Dobrindt ist jetzt also gezwungen, dieses rechtswidrige Handeln abzustellen. https://www.lto.de/.../vg-koblenz-k65025ko...