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Geschrieben von Julie am 27.08.2017, 9:23 Uhr

Einspruch, Emmi

Nein, das ausziehende Kind muss nicht wirklich einverstanden sein.
In vielen Fällen wird so ein "Jugendzimmermuseum" aus sentimentalen Gründen gar nicht möglich sein, weil finanzielle oder räumliche Ressourcen knapp sind.
Aber auch sonst sind die Eltern Besitzer oder Mieter der Räume und haben damit das Entscheidungsrecht.
Deswegen muss noch kein Kind, wenn es für eine kürzere oder längere Zeit wieder nach Hause kommt, unter der nächsten Brücke schlafen.

 
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