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Geschrieben von Tai am 26.08.2017, 17:04 Uhr

Andere Voraussetzungen

Die Situation im Ausgangspost ist doch eine ganz andere.

Es geht hier nicht darum, dass dem Prinzen oder Prinzesschen ihr Reich genommen wird, und daraus ein Gästezimmer oder weiterer Raum für die Eltern wird.

Hier würde das größte Kinderzimmer meistens leer stehen, während die Geschwister weiterhin in kleineren Zimmern hausen.

Nur weil KIndheitserinnerungen daran hängen, soll das okay sein?
Und selbst wenn das erstausgezogene Kind wieder einzieht, muss es eben mit einem kleineren Zimmer vorlieb nehmen..
Jüngere Kinder haben auch Rechte.

Natürlich macht man so etwas nicht ohne Rücksprache. Aber es ist nicht die Entscheidung des ausgezogenen Kindes.

 
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