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Geschrieben von Aphrodate am 03.04.2011, 22:15 Uhr

Wie würdet ihr reagieren?

"Todesangst, weil ein kleiner Stock auf die Windschutzscheibe fliegt- so ein Unfug. Es wurde ja kein Stein von einer Autobahnbrücke geworfen."

Du würdest also erst Angst bekommen, wenn ein Stein von einer Autobahnbrücke fliegt? Bist du da sicher? Was ist mit einem Ast, der von einer Autobahnbrücke fliegt? Oder mit einem Pflasterstein, der dir - ganz ohne Brücke - auf die Windschutzscheibe fliegt? Nein, du hast recht, es ist kein Stein von einer Autobahnbrücke geflogen. Deshalb kommen hier als einschlägige Straftatbestände auch _nur_ die Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in Betracht und keine Tötungsdelikte, was der Fall wäre, wenn ein Stein von einer Brücke gefolgen wäre. Ein Ast ist aber auch kein Lausbubenstreich mehr, sondern gefährlich und bei einem Erwachsenen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht (und selbst für den Fall der Fahrlässigkeit noch mit 2 Jahren). Hast du schon mal in einem Auto gesessen, in dem ein Ast auf die Scheibe aufgeschlagen ist? Woher nimmst du das Wissen, nein, anders: wieso veränderst du die Infos der AP und behauptest hier, es hätte sich um einen kleinen Stock gehandelt? Im AP war von einem Ast die Rede und der ist per se nicht klein, denn sonst wäre es kein Ast, sondern ein Zweig. Was meinst du, was für einen Knall du da unter Umständen im Auto hören kannst. Und wenn du nicht damit rechnest, dass etwas geflogen kommt, und dich nicht auf den Gegenstand, sondern auf die Straße konzentrierst, siehst du zunächst einmal gar nicht, was da kommt, du siehst nur, _dass_ etwas geflogen kommt. Dazu kommt die Fahrgeschwindigkeit, die den Aufprall potenziert (Hast du vielleicht am Freitag den laut einigen Nutzern in anderen Foren so harmlosen Platikbecher gesehen, der den Linienrichter in Hamburg getroffen hat? Klingt auch wirklich harmos, sieht auch harmlos aus, so ein Plastikbecherchen. Trotzdem ist der Linienrichter umgefallen und war so beeinträchtigt, dass er über Nacht im Krankenhaus bleiben musste. Die Fallgeschwindigkeit sorgt da für Folgen, die man sich nicht so vorstellt, wenn man davon hört). Unter Umständen kann da durchaus eine Situation entstehen, in der der Fahrer einen Todesschreck bekommt. Wenn du soo cool bist, dass dich auf deine Windschutzscheibe womöglich in Kopfhöhe zufliegende Gegenstände nicht erschrecken, sofern du sie nicht als Stein identifiziert hast, dann herzlichen Glückwunsch zu dieser Coolness, normal ist sie aber nicht.

"Egal, was das Kind gemacht hat, man darf kein fremdes Kind gegen dessen Willen ins Auto packen, das ist Freiheitsberaubung. Kinder machen nun mal Fehler, trotzdem muss man angemessen mit ihnen umgehen.+"

Die strafrechtliche Wertung stimmt so nicht, hatte ich aber schon mal dargestellt, und zur Vermeidung von Wiederholung fasse ich es mal kurz. Ja, jemanden gegen dessen Willen in sein Auto zu packen, erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Das gilt übrigens nicht nur für Kinder, sondern für alle Menschen. Wie bereits dargelegt, wird aber nicht jeder bestraft, der einen Straftatbestand erfüllt. Der Junge hat einen Straftatbestand erfüllt, wird aber nicht bestraft, weil er nicht strafmündig ist. Sollte der Fahrer einen Straftatbestand erfüllt haben (und zum xten mal: das wissen wir nicht, denn ein strafbares Verhalten wurde von der AP überhaupt nicht geschildert und entspringt allein der Phantasie einiger hier), wird er ebensowenig bestraft, weil er gerechtfertigt wäre. Und ja, Kinder machen Fehler, Erwachsene aber übrigens auch. Da sollte man durchaus mit allen Menschen angemessen umgehen. Ich finde die Aktion von dem Mann auch nicht ideal, es hätte sicher auch bessere Möglichkeiten der Reaktion gegeben. Aber angesichts dessen, was der Junge dazu beigetragen hat, ist seine Reaktion auch wieder nicht so überzogen (zumal ja auch hier einige geäußert haben, dass sie ein Einschalten der Polizei als krasser empfinden würden als das nach Hause bringen).

"Und ob ich den Mann anzeigen würde oder nicht, hängt von seinem Verhalten ab. Wäre er uneinsichtig und hätte mein Kind irgendwie bedroht oder ins Auto gezogen, dann würde ich mir das durchaus überlegen."

Du siehst es so, wie du es sehen willst. Der Ast wird kleingeredet, das Verhalten des Erwachsenen - wenn auch im Konjunktiv - in der krassesten denkbaren Weise dargestellt. Weder von einer Bedrohung noch von einer Gewaltanwendung war überhaupt die Rede. Solltest du in eine vergleichbare Situation kommen, empfehle ich, vor dem Stellen einer Strafanzeige einen Anwalt aufzusuchen und dich beraten zu lassen, denn sonst läufst du Gefahr, dich selbst und dein Kind einem Geschehn auszusetzen, bei dem ihr nur Nerven lasst, bei dem aber nichts herumkommt.

 
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