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Geschrieben von ebby83 am 02.04.2011, 23:39 Uhr

Warum zahlt die Versicherung?

Deliktsunfähig: Kinder unter 7 Jahren
Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig, haften also nicht für Schäden die sie verursachen. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren. Wenn im Schadensfall keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflicht übernommen. Genau genommen muss in so einem Fall auch rechtlich der Schaden nicht ersetzt werden - viele Eltern tun es aber dennoch weil sie sich dazu verpflichtet fühlen, was ja unter moralischen Gesichtspunkten nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Einige Versicherungen beinhalten exakt diesen Schutz: Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Die Schadenshöhe ist häufig begrenzt, üblich sind 10.000 Euro, zum Teil werden aber auch Schäden darüber hinaus mitversichert. Eventuell muss für diese zusätzliche Leistung ein erhöhter Beitrag gezahlt werden

 
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