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Geschrieben von Charlie+Lola am 02.04.2011, 23:36 Uhr

aha, wenn dein 8 Jähriger einen Schaden in die 10.000 e anrichtet

dann zahlst du natürlich ohne mit der Wimper zu zucken?

Es geht doch ums Prinzip, Kinder sind Kinder und daher gilt:

"Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn anrichtet."

 
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