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Geschrieben von Charlie+Lola am 02.04.2011, 23:34 Uhr

Warum zahlt die Versicherung?

bis unter sieben kannst du dein Kind in die Haftpflicht mit aufnehmen. Aber ab 7 nimmt sich da keine Versicherung was von an.
Außer, die Mutter verletzt die Aufsichtspflicht. Und das muß erst mal nachgewiesen werden.

Siehe hierzu: "Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht deliktsfähig § 828 BGB. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn anrichtet. Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB)."

 
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