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Geschrieben von Aphrodate am 02.04.2011, 19:47 Uhr

Aphrodate

"gebrauch machen ja ggf aber wie schon oben bereits ausführlich erwähnt nicht das kind ins auto rein befördern"
Laut AP hat er aber das Kind gar nicht ins Auto "reinbefördert", sondern hat es geschafft, dass der Junge eingestiegen ist. Das ist etwas anderes, als jemanden ins Auto reinzubefördern, was sprachlich wieder ein Reinzerren suggeriert, das hier überhaupt nicht stattgefunden hat (jedenfalls haben wir da keinerlei Anhaltspunkte für).

"da hat er sein recht deutlich überschritten"
Nein, hat er meiner Meinung nach eben gerade nicht. Mit der Frage, wie lange der Mann denn gegebenenfalls warten soll, bis vielleicht mal Polizei vorbei kommt, wollte ich die Gedanken in eine bestimmte Richtung lenken, ohne das auch noch zu erläutern, scheint aber nicht funktioniert zu haben: natürlich müssen die beiden nicht drei Tage an der Straße stehen und auf Polizei warten. Das Festnahmerecht umfasst selbstverständlich auch, denjenigen zur nächsten Polizeidienststelle zu verbringen. Und wenn diese eben nicht in unmittelbarer Umgebung ist, beinhaltet dies auch die Möglichkeit, eben mit dem Fahrzeug dorthin zu fahren. Er hätte nicht einmal mit einem "ins Auto reinverfrachten", das ihm zwar unterstellt wird, aber vermutlich niemals stattgefunden hat, sein Recht überschritten. Das wäre auch unter solchen Umständen bis dahin alles noch in Ordnung gewesen. (Das einzige, wo ich mir jetzt nicht sicher bin, aber keine Lust habe, es genauer zu prüfen, ist die Frage, ob er ihn auch gegen seinen Willen ins Auto hätte packen dürfen, um ihn nach Hause zu bringen, oder ob er dann wirklich mit ihm zur Polizei hätte fahren müssen - die Überlegung finde aber nicht erforderlich, da wie gesagt, kein Hinweis auf eine Gewaltanwendung vorliegt).

"desweitern ging es mir oben vorallem um die aussage von gewissen teilnehmern dieser diskussion die im bezug auf die erziehung gleich alles in frage stellen - schuldunfähgikeit vorausgesetzt "
?? - Den Satz verstehe ich leider gar nicht...

 
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