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Geschrieben von Benedikte am 26.02.2021, 14:32 Uhr

gender mainstresm

Du hast acht Wochen nach der Geburt- wenn Du ein festes Arbeitsverhältnis hast. BT Abgeordnete, Selbständige nicht. Die darfst Du nicht arbeiten.

Die sechs Wochen vorher musst Du nicht arbeiten, kannst es aber. Ich habe das gemacht, gelegentlich- weit in den Mutterschutz reingearbeitet. Allerdings um die Tage hinterher anhängen zu können.

Aber in dem Punkt hast Du natürlich recht.

Wobei das entscheidende mM nach nicht diese Wochen sind, sondern die längeren Auszeiten oder jahrelange untergradige Teilzeit

 
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