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Geschrieben von kravallie am 08.02.2017, 14:29 Uhr

aktuell ZDF - Frontal21

wenn du einen wbs vom jobcenter x (x=Stadt) und/oder dem amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit dringlichkeitsstufe 1 hast, weil du kein dach über dem kopf hast (den kriegt man aber nicht als single mann!) und dir in einer mietpreisgünstigen anderen Stadt y eine Wohnung anschauen/mieten willst, dann musst du erst den wbs in y beantragen, damit du den dann zur selbstauskunft vorlegen kannst.
bis das passiert ist, ist die Wohnung weg.

 
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