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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.03.2012, 9:52 Uhr

Ne, da interessiert MICH die Rechtslage fast gar nicht

Bei meinen beiden Kindern auf unterschiedlichen weiterführenden Schulen gibt es keine Klassenkassen. Ich kenne sowas nur von der Grundschule. Der Lehrer müßte es also auslegen, eine Alternative gibt es nicht.

Ich vermute, nach etwas einlesen und googlen, daß der Lehrer das Geld im Extremfall von den Eltern des Kindes einklagen könnte. Wobei er dann u.U. begründen müßte, warum er evtl. die teure Taxifahrt gewählt hat.

 
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