10 - 13 ...
 

10 - 13 ...

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sumse am 12.03.2012, 19:55 Uhr

An die Lehrerinnen.....

Mal so unter Kollegen-was wäre für euch ein triftiger Grund, um ein Kind von einer mehrtägigen Klassenfahrt auszuschließen? Braucht es einen konkreten Anlass oder reichen große Bedenken aufgrund latenter Unzuverlässigkeit im Verhalten?
Bin mal sehr gespannt...

 
16 Antworten:

Re: An die Lehrerinnen.....

Antwort von anouschka78 am 12.03.2012, 22:15 Uhr

Klassenfahrt = freiwilliges Angebot der Schule = die Schule entscheidet, wer mitfahren darf. Es reichen durchaus Bedenken aufgrund grober Verhaltensmängel,die Klassenkonferenz entscheidet. Ein einzelner konkreter Anlass ist das meistens nicht.

Wir haben z.B. letztens eine Schülerin (Jgst 7) daheim gelassen, die raucht (man riecht es, aber nicht aufm Schulgelände) und die durch ihre "Wortwahl" auffällt (sie erzählt immer in welchen Stellen sie welche Jungs f...., natürlich nicht im Unterricht aber z.B. in der gelenkten Freizeit) Verweise oder so hat sie nicht.

A.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei uns braucht es dazu einen Beschluss der klassenkonferenz.

Antwort von Trini am 13.03.2012, 8:10 Uhr

Ein Schüler aus Kunos Klasse hat in der Sexta gestohlen.
Klassenkonferenz hat einen Verweis verhängt und enben auch den Ausschluss von der Klassenfahrt in der Quinta.

Weiß ich, weil ich als Elternsprecherin dabei war.

Wegen latenter Unzuverlässigkeit würde ich dem sicher nicht zustimmen, auch nicht wegen Rauchgeruch.

Wenn mein Sohn von der Nachhilfe kommt, stinkt es auch jedes Mal. Seine Jacke hängt nur eine Stunde im Windfang, wo die Familie wohl qualmt.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bei uns braucht es dazu einen Beschluss der klassenkonferenz.

Antwort von sandfisch am 13.03.2012, 8:22 Uhr

ein Gespräch mit den Eltern und dem Kind führen, und mitteilen das die Klassenfahrt gefährdet ist, das Er sich an die Regeln halten soll, und an die Schulordung . Wenn nicht sei für Ihn die Klassenfahrt gestrichen, damit Er nicht
andere Kinder ansteckt mit seinem verhalten.
wenn das klappt kann er mit, und nur dann wenn er sich dort auch Vertauenswürdig verhält. Oder eben klipp und kalr sagen das keiner bereit sei die Verantwortung zu übernehmen und er nicht mit fahren kann mit der Kllasenfahrt, oder er könne bis dahin Beweisen das er sich auch an die Schulordung halten kann..
ist einfach schwierig kommt darauf an wie Eltern und Kind mitmachen wollen,
ein Verbot kann es noch schlimmer machen, leider liegt es ursprünglich an den Eltern, die das KInd nicht richtig erzogen haben, und das Kind muss jetzt die Konsequenten tragen ..
Gruß sandi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Einen "Vertrag" über die Regeln bei Klassenfahrten...

Antwort von Trini am 13.03.2012, 8:35 Uhr

müssen Eltern und Kinder ohnehin unterschreiben.

Im Falle eines Verstoßes, "darf" man sein Kind dann auf eigene Kosten abholen.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einen "Vertrag" über die Regeln bei Klassenfahrten...

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.03.2012, 8:48 Uhr

Das müssen wir hier auch unterschreiben.
Aber man fragt sich, wie man das im Falle eines Falles durchsetzen würde.

Nehmen wir mal an, ein Kind führt sich auf wie Bolle und verstößt gegen die Regeln. Lehrer muß also erstmal irgendwie das Programm für die anderen Kinder weiterführen, gleichzeitig den Übeltäter "inhaftieren" und die Eltern anrufen: "Holen Sie ihr Kind ab!" Das alleine ist schon unlustig.

Dann sagt aber Papa am Telefon: "Och, wissen Sie, ich kann frühestens übermorgen hier weg, und außerdem habe ich kein Auto und muß erstmal schauen, ob ich ein Flug- oder Zugticket bekomme. Wie komme ich da überhaupt zu Ihnen hin?"

Im Zweifel ist übermorgen die Fahrt eh vorbei, so oder so muß der Übeltäter bis dahin irgendwie "bewacht" werden, ihn einfach in den nächsten Zug setzen würde ich nicht (wegen der Aufsichtspflicht - außerdem darf man sich fragen, woher man das Geld wiederbekommt) - was MACHT man also? Ganz konkret?

Genau diese Fragen wurden - das weiß ich - auch schon in der Klasse von KindGroß diskutiert. Die waren letztes Jahr - in der 9. Klasse - in Lissabon. Und ich hatte den Eindruck, daß die "üblichen Verdächtigen" ganz genau wußten, daß der Lehrer vor Ort die Regeln im Zweifel sowieso nicht durchsetzen kann.

(P.S.: Irgendwie mußten wir das schon damals, vor 30 Jahren, als ich in der Schule war. Meine Freundin hatte ihren ersten Vollrausch auf einer Klassenreise, unter den Augen des Lehrers. Was hätte er machen sollen?)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lehrerinnen.....

Antwort von magistra am 13.03.2012, 10:16 Uhr

Bei uns wurde ein Schüler der 5. Klasse nicht mitgenommen, weil die Klassenleitung aufgrund des bisher gezeigten Verhaltens (2 Verweise, hohe Aggressivität) die Verantwortung für das Mitreisen nicht übernehmen wollte. Ein Gespräch mit der Direktorin hat dafür genügt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lehrerinnen.....

Antwort von samirasmama am 13.03.2012, 13:45 Uhr

Klasse 7 mitschuelet meines bruders hat in der skifreizeit in oesterreich einen anderen mitschueler vetpruegelt...der,,taeter,,wurde ins taci gesetzt und nachhausegeschickt...rechnung mussten eltern bezahlen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke euch....

Antwort von sumse am 13.03.2012, 15:45 Uhr

Mit "latenter Unzuverlässigkeit im Verhalten" war meine Wortwahl milde. Es steht einiges im Raum. Mal sehen. Auf jeden Fall schonmal danke!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lehrerinnen.....

Antwort von glückskinder am 13.03.2012, 16:47 Uhr

Wenn ich Bedenken habe, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen, weil es in seinem Verhalten nicht einschätzbar ist, bleibt es da.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wenn ICH jemanden nciht mitnehmen will!

Antwort von Henni am 13.03.2012, 17:09 Uhr

, dann geht entweder der schüler nciht mit oder ICH. Finde cih an der Hauptschule klar geregelt, es ist ja von schulischer Seite FREIWILLIG und ICH übernehme die Verantwortung...das KANN ich aber für einige "Gestörte" gar nicht, und somit wird das rechtzeitg geklärt. BISHER habe ich er einmal in den 11 Jahren Hauptschule jemanden von vornherein ciht mitgenommen und auch erst 2 mal jemande abholen lassen der "auf Bewährung" mit war...und cih fahre eigetnlich jedes Jahr, oft mehrmals...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ach, Strudelteilchen ICH mache das!!!

Antwort von Henni am 13.03.2012, 17:14 Uhr

Hallo bei usn steht in den vereinbarungen definitv drin in welchem Zeitraum abgeholt werden muss (und der ist natürlich nach Entfernung unterschiedlich) und dass ansonsten das Kind unbeaufsichtigt losgeschickt wird. Beispiel: vor 3 Jahren war cih mit 28 Achtklässlern Segeln auf dem Ijsselmeer mit noch einem KOllegen. Auch da war ja völlig klar: wenn jemand groß gegen die regel verstößt, also Zb raucht oder alkohol hat dann FÄHRT er nach Hause, egal ob von Texel oder Terschelling oder sonst wo!!! Ich hatte den Zeitrahmen auf 24 Stunden festgelegt. Das IST machbar, wobei die meisten Eltern SEHR SCHNELL kooperativ werden wenn man mitteilt, das man zur vereinbarten Zeit ansonsten das Kind mit dem Taxi allein losschickt...in diesem Fall wäre das SEHR teuer gewürden...aber ich hätte es DEFINITIV gemacht...und das glaubt man mir *g*... hab schon mla jemanden von Sylt holen lassen, das war auch SEHR teuer für die Eltern....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ach, Strudelteilchen ICH mache das!!!

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.03.2012, 20:13 Uhr

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, Henni, aber da würde mich wirklich mal die Rechtslage interessieren. Normalerweise gilt der Rechtsgrundsatz: "Wer bestellt, der bezahlt." Wenn der Lehrer also das Taxi bestellt, und die Eltern nicht zahlen, dann wendet sich der Taxifahrer an den Lehrer. Das wäre zumindest - als rechtlich nicht ganz unbeleckter, aber mit den Feinheiten nicht vertrauter Laie und auf Basis dessen, was ICH bisher für Klassenreisen unterschrieben habe - meine Rechtsauffassung.

Nicht falsch verstehen: Ich weiß, daß jeder Lehrer bei einer Klassenreise mit einem Bein im Knast sitzt. Ich weiß, daß jeder Lehrer bei einer Klassenreise mehr oder weniger draufzahlt - in Geld und/oder Freizeit. Ich habe größten Respekt vor jedem Lehrer, der sich Klassenreisen überhaupt antut. Und vielleicht will/sollte man sich als Lehrer gar nicht so genau mit der Rechtslage befassen, weil man dann nur noch schreiend davonläuft. Ich habe auch nicht vor, mein Kind nicht abzuholen, wenn es sich denn mal danebenbenimmt (was ich selbstverständlich nicht hoffe.) Mich interessiert das aber gerade - rein akademisch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ne, da interessiert MICH die Rechtslage fast gar nicht

Antwort von Henni am 14.03.2012, 8:39 Uhr

denn die alternative besteht ja darin, die ganze reise dann sofort abzubrechen! Auch das hat ein Kollege schon mla gemacht, nach München gefahren mit Klasse 9, war für 5 Tage gebucht, in der ersten Nacht haben sich 4 Schüler komplett zugesoffen, die anderen haben ncihts gesagt,waren aber dabei (den Alkohol hatten sie MITGEBRAHCT in den Taschen!!!!) und so saß am nächsten tag die ganze klasse im Zug zurück! Die Bahn hat die Karten netterweise getauscht, aber die anosnten entstandene Ausfallkosten wurde über die Klassenkasse abgerechnet. Die Eltern waren natürlich ALLE sauer, aber wir stellen nun mal regeln aug und als Mitschüler da lustig zuzuguckenm, wie Mitschüler die regeln massiv brechen, und dann NICHTS zu machen, geht nun mal auch nciht...
Auf Klassenfahrt habe cih im Prinzip gar kein "eigenes" geld mit sondern zahle mit der EC Karte der Klassenkasse oder aus dem Klassenportemonnaie. Sollten da also KOsten entstehen, bei denen Eltern versuchen sie auf MICH abzuschieben so würd cih da sicher das ganze erst mla über Klassenkasse machen und ganz in Ruhe abwarten....dass das rechtlich sicher nciht einwandfrei ist wäre mir wurscht. Wie du schon schreibst: man KANN sich als Lehrer auf einer Klassenfahrt gar cniht rechtlich korrekt verhalten!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ne, da interessiert MICH die Rechtslage fast gar nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.03.2012, 9:52 Uhr

Bei meinen beiden Kindern auf unterschiedlichen weiterführenden Schulen gibt es keine Klassenkassen. Ich kenne sowas nur von der Grundschule. Der Lehrer müßte es also auslegen, eine Alternative gibt es nicht.

Ich vermute, nach etwas einlesen und googlen, daß der Lehrer das Geld im Extremfall von den Eltern des Kindes einklagen könnte. Wobei er dann u.U. begründen müßte, warum er evtl. die teure Taxifahrt gewählt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Deshalb lassen sich unsere Lehrer ja den Vertrag unterschreiben

Antwort von Trini am 14.03.2012, 10:16 Uhr

Gut, eine Sunden-Frist zur Abholung steht da nicht (sollte man vielleicht reinsetzen????).

Aber, eine Klassenfahrt ist halt keine Möglichkeit für einen fröhlichen Eltern-ohne-Kind-Urlaub.

Trini

PS: Wir stehen aber auch "standby", wenn die kunos auf dem reiterhof sind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Eben..Stundenfrist

Antwort von Henni am 14.03.2012, 20:32 Uhr

heißt ja, dass ich natürlich nicht SOFORT als Eltern auf Amrum erscheinen kann, aber eben in einem angemessenen Zeitraum, wenn cih aber ne Fahrt hier ums Eck mache dann wirds Kidn gefälligt spätestens nach Feierabend abgeholt...und so lange hocken sie armen Sünder dann halt da... hart, aber funktioniert...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum 10 - 13 ...
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.