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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 13.03.2012, 20:13 Uhr

Ach, Strudelteilchen ICH mache das!!!

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, Henni, aber da würde mich wirklich mal die Rechtslage interessieren. Normalerweise gilt der Rechtsgrundsatz: "Wer bestellt, der bezahlt." Wenn der Lehrer also das Taxi bestellt, und die Eltern nicht zahlen, dann wendet sich der Taxifahrer an den Lehrer. Das wäre zumindest - als rechtlich nicht ganz unbeleckter, aber mit den Feinheiten nicht vertrauter Laie und auf Basis dessen, was ICH bisher für Klassenreisen unterschrieben habe - meine Rechtsauffassung.

Nicht falsch verstehen: Ich weiß, daß jeder Lehrer bei einer Klassenreise mit einem Bein im Knast sitzt. Ich weiß, daß jeder Lehrer bei einer Klassenreise mehr oder weniger draufzahlt - in Geld und/oder Freizeit. Ich habe größten Respekt vor jedem Lehrer, der sich Klassenreisen überhaupt antut. Und vielleicht will/sollte man sich als Lehrer gar nicht so genau mit der Rechtslage befassen, weil man dann nur noch schreiend davonläuft. Ich habe auch nicht vor, mein Kind nicht abzuholen, wenn es sich denn mal danebenbenimmt (was ich selbstverständlich nicht hoffe.) Mich interessiert das aber gerade - rein akademisch.

 
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