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Geschrieben von Henni am 14.03.2012, 8:39 Uhr

Ne, da interessiert MICH die Rechtslage fast gar nicht

denn die alternative besteht ja darin, die ganze reise dann sofort abzubrechen! Auch das hat ein Kollege schon mla gemacht, nach München gefahren mit Klasse 9, war für 5 Tage gebucht, in der ersten Nacht haben sich 4 Schüler komplett zugesoffen, die anderen haben ncihts gesagt,waren aber dabei (den Alkohol hatten sie MITGEBRAHCT in den Taschen!!!!) und so saß am nächsten tag die ganze klasse im Zug zurück! Die Bahn hat die Karten netterweise getauscht, aber die anosnten entstandene Ausfallkosten wurde über die Klassenkasse abgerechnet. Die Eltern waren natürlich ALLE sauer, aber wir stellen nun mal regeln aug und als Mitschüler da lustig zuzuguckenm, wie Mitschüler die regeln massiv brechen, und dann NICHTS zu machen, geht nun mal auch nciht...
Auf Klassenfahrt habe cih im Prinzip gar kein "eigenes" geld mit sondern zahle mit der EC Karte der Klassenkasse oder aus dem Klassenportemonnaie. Sollten da also KOsten entstehen, bei denen Eltern versuchen sie auf MICH abzuschieben so würd cih da sicher das ganze erst mla über Klassenkasse machen und ganz in Ruhe abwarten....dass das rechtlich sicher nciht einwandfrei ist wäre mir wurscht. Wie du schon schreibst: man KANN sich als Lehrer auf einer Klassenfahrt gar cniht rechtlich korrekt verhalten!!!

 
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