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Geschrieben von Ingo-Jürgen am 14.04.2010, 21:28 Uhr

ich komme aus dem medizinischen Bereich...

auch wenn wir als Eltern kein medizinisches Fachpersonal sind, so hat die Schule, bzw. eine Lehrerin / ein Lehrer, kein Recht darauf, einen medizinischen Grund für eine Entschuldigung zu erhalten. Dies wäre ein Eingriff in die Privatsphäre der Schüler und steht eigentlich auch den Eltern nicht zu, da es sich hierbei um die Weitergabe von medizinischen und persönlichen Daten handelt.
Wenn ein Schüler / eine Schülerin mehr als 3 Tage dem Unterricht fern bleibt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aber auch hier steht nicht drauf, welche Erkrankung vorliegt. Hierfür müsste eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliegen.

Gruss

 
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