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Geschrieben von Ingo-Jürgen am 12.04.2010, 22:20 Uhr

ich habs jetzt nicht mehr nachgeschaut

Hallo,
also es geht die Lehrer nichts an, aus welchem Grund das Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Klar, gesundheitliche Gründe sollte man angeben, aber welche Erkrankung eine Person hat geht sowohl den Arbeitgeber als auch die Schule nichts an, solange es nicht eine übertragbare Krankheit ist, die gemäß Infektionsschutzgesetzt zu melden ist. Hierbei muss aber auch nicht die Familie der Schule mitteilen um welche Erkrankung es geht.
Auf einer Krankmeldung für den Arbeitgeber steht übrigens die Erkrankung auch nicht drauf.

Grüße...

 
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