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Geschrieben von hgmeier am 13.04.2010, 21:16 Uhr

Falsch verstanden!

Menstruation als solches ist kein Entschuldigungsgrund.

Einzig dann wenn aufgrund der Menstruation weitergehende Einschränkungen auftreten (also starke Unterleibsschmerzen oder Kreislaufprobleme) und man dafür ein Attest hat, wird man Erfolg haben.

 
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