Schwanger - wer noch?

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von franzi1406  am 18.12.2013, 19:25 Uhr

wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

gesetzlich gesehen, ist dein Ehemann der Vater, solange Ihr verheiratet seit.
biologisch gesehen natürlich dein Partner, das Interessiert das Jugendamt leider garnicht wenn es um das Thema Unterhalt geht. Dein Ehemann ist Unterhaltsverpflichtet. Sei denn er reicht Vaterschaftsschutzklage ein und beweist durch einen Test das er nicht der Vater ist.

Habe ich alles schon durch. Selbst eine Vereinbarung unter uns, das ich auf Unterhalt verzichte weil es biologisch garnicht seins ist, das Amt blieb hart, er musste zahlen bis das Familiengericht durch den test, die Vaterschaft ausgeschlossen hatte, obwohl das von anfang an klar war.

 
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