Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lael, 13. SSW am 18.12.2013, 17:25 Uhr

wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Hallo zusammen,

seit November 2012 bin ich getrennt lebend. Mein Ex-Mann und ich haben zwei gemeinsame Kinder und nunja die Scheidung ist noch nicht eingereicht worden, da keiner wirklich dringlichkeit sah..wir haben ein gutes freundschaftliches Verhältniss zueinander.
Nun erwarte ich ende Juni 2013 ein Kind von meinem neuen Lebenspartner. Wem gehört das Kind? gehört das Kind rein rechtlich...meinem Ex oder meinem neuen Partner?
LG

 
18 Antworten:

Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von Allison_Cameron am 18.12.2013, 17:37 Uhr

Ähm....wer von beiden hatte denn Sex mit Dir und das Kind gezeugt? Und schon hast Du Deine Antwort.

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von yunis, 32. SSW am 18.12.2013, 17:39 Uhr

Ich hatte das vor 3 Jahren . . . Das Kind ist rechtlich deinem Mann,ihr müsst zum Jugendamt,Sie leiten die Schritte ein.
Die Urkunde musst du gesondert ändern. Auch dem Namen muss er zustimmen.
Lg

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von mf4 am 18.12.2013, 18:07 Uhr

das Kind ist in der Ehe gezeugt und der gesetzliche Vater ist dein Gatte.

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von angi159 am 18.12.2013, 18:07 Uhr

Man ist automatisch Vater, wenn ein Kind in der Ehe entsteht, zumindest rein rechtlich. Also "gehört" es deinem Ehemann. Ihr müsst es klären lassen.

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von cathy18 am 18.12.2013, 18:53 Uhr

Rein rechtlich ist es das Kind deines Ehemannes , auch wenn ihr eine sirgerechtserklärung für deinen neuen Partner macht ist diese schwebend solange ihr nicht geschieden seit !

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DEIN NOCH MANN IST DER VATER WENn DIE SCHEIDUNG NOCH NICHT DURCH IST !!!

Antwort von BabyNr3-Diana, 28. SSW am 18.12.2013, 18:55 Uhr

Also absoluter Unsinn wer meint der der sex mit dir hatte und der "Erzeuger" des Kindes auch automatisch der Vater vor gesetzt ist. Das nämlich UNSINN. Solange du noch Verheiratet bist d.h. zur Geburt wird auch dein NOCH MANN als Vater eingetragen ! Das egal ob dein Freund sagt hier hallo das ist mein Kind und Vaterschaft anerkennt. Vor Gesetzt bist du noch verheiratet und dein Noch Mann = Vater auf der Geburtsurkunde.
Sobald die scheidung durch ist musst du mit deinen Geburtsurkunden + Scheidungsurteil + deinem Freund zum Jugendwamt dies Vorlegen dann wird dein NOCHMANN ausgetragen (geht nur mit Scheidungsurteil) und dein Freund die Vatershcaft anerkannt hat - er als Vater eingetragen.

In einer Ehe und das nunmal leider in Deutschland so zählt immer der Ehepartner als Vater eines geboren Kindes in einer Ehe. Egal ob die Scheidung eingereicht ist, das interessiert niemanden - erst wenn sie rechtsgültig ist ! Auch wird die Scheidung durch eine Schwangerschaft nicht beschleunigt - das Interessiert das Gericht nämlich ebenfalls nicht und keinen Anwalt !

Kannst mir glauben bei mir der Fall ebenso und so wie es aussieht wird meine Scheidung ebenfalls nicht bis März 2014 durch sein und somit hat mein Freund zwar die Vaterschaftsanerkennung bereits unterzeichnet - aber mein NOCHMANN steht im März auf der Geburtsurkunde !


lg

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boah sowas regt einen auf - keine ahnung und dann noch doofer Kommentar ....

Antwort von BabyNr3-Diana am 18.12.2013, 18:56 Uhr

... wer hatte den Sex ... logisches Denken und gesetzte sind manchmal 2 Paar Schuhe - wenn keine Ahnung habe entweder Informieren oder einfach seine Meinung sich sparen !

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Re: DEIN NOCH MANN IST DER VATER WENn DIE SCHEIDUNG NOCH NICHT DURCH IST !!!

Antwort von lael, 13. SSW am 18.12.2013, 19:01 Uhr

Lieben Dank für eure Antworten.
Also wird mein nächster Schritt sein, Unterlagen anfordern zwecks Vaterschaftsanerkennung.

LG

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von franzi1406 am 18.12.2013, 19:25 Uhr

gesetzlich gesehen, ist dein Ehemann der Vater, solange Ihr verheiratet seit.
biologisch gesehen natürlich dein Partner, das Interessiert das Jugendamt leider garnicht wenn es um das Thema Unterhalt geht. Dein Ehemann ist Unterhaltsverpflichtet. Sei denn er reicht Vaterschaftsschutzklage ein und beweist durch einen Test das er nicht der Vater ist.

Habe ich alles schon durch. Selbst eine Vereinbarung unter uns, das ich auf Unterhalt verzichte weil es biologisch garnicht seins ist, das Amt blieb hart, er musste zahlen bis das Familiengericht durch den test, die Vaterschaft ausgeschlossen hatte, obwohl das von anfang an klar war.

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von franzi1406 am 18.12.2013, 19:37 Uhr

Dein erster Schritt sollte das Einreichen der Scheidung sein...

Vaterschaftsanerkennung hin oder her, in der Geburtsurkunde wird dein Ehemann stehen und er darf auch bei der Namensgebung mitentscheiden
auch eine Sorgerechtserklärung in der dein neuer Partner steht ist erst rechtskräftig wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Und da reicht leider nicht nur das Scheidungsurteil und die Vaterschaftsanerkennung, du oder dein Ehemann muss vorweisen das dein Partner und das Baby blutsverwandt sind durch einen Vaterschaftstest den das familiengerecht in solchen Fällen anordnet, vorher wird nichts in der Urkunde geändert

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Dazu muss man zum Jugendwamt ...

Antwort von BabyNr3-Diana, 28. SSW am 18.12.2013, 19:57 Uhr

Ihr beide Also du und dein Freund (inkl. Geburtsurkunden und Ausweis !) und dort die Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen. Das kann man so nicht anfordern und einreichen sondern wird dort vor Ort gemacht - ansonsten könnte es ja jeder Unterschreiben für ihn und du sagen er hat es unterschrieben.

Also muss man persönlich hin und dort vor ort machen !

lg

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das stimmt so nicht !

Antwort von BabyNr3-Diana, 28. SSW am 18.12.2013, 20:05 Uhr

Wenn der Noch Ehermann die Vaterschaft aberkennt + Scheidungsurteil und ihr Freund die Vaterschaf jetzt schon anerkennt - brauch man keinen Vaterschaftstest machen.

Ein Vaterschafttest müsste nur gemacht werden wenn ihr jetziger Freund die Vaterschaft nicht anerkennt d.h. nach Scheidung keiner da ist der sagt er ist der Vater des Kindes - oder der Noch Ehemann die Vaterschaft nicht aberkennt z.b. weil sagt das es sein Kind ist um ihr ärger zu machen. Dann würde eine Vaterschaftsklage eingreicht in der die Vaterschaft anhand eines Vaterschaftstest durch das Gericht angeordnet wird !

Wieso soll da ein test gemacht werden ?
Wenn man nicht verheiratet ist erkennt doch derjenige die Vaterschaft auch einfach so an und steht direkt in der Geburtsurkunden und muss nix nachweisen mit einem Test - das ist Unsinn !

Vaterschaftest werden richtig offiziell nur bei Vaterschaftsklagen angeordnet und nicht vom Jugendamt oder irgendwo einfach so - dazu muss es schon vor gericht gehen.

Wenn sie jetzt schon :

Der freund die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt und die Scheidung bis zur Geburt nicht durch ist - steht der Ehemann als Vater in der Urkunde und kann ganz normal danach mit dem Scheidungsurteil abgeändert werden - einzige was ist man hat doppelte Kosten weil die Gburtsurkunde neu ausgestellt wird und überall wo was damit beantragt wurde d.h. Kindergeld / Erziheungsgeld usw. muss es abgeändert werden - neu berechnet werden und der "neue" Vater eingetragen werden. Das das einzige Folge dann das man doppelt so viel rennerei hat !

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was stimmt ....

Antwort von BabyNr3-Diana am 18.12.2013, 20:14 Uhr

... wenn die Scheidung nicht durch ist und dein Ehemann in der Geburtsurkunde steht hat er genau die Rechte ABER auch Pflichten wie ein normaler Vater auch wenn er es nicht biologisch ist

d.h. Kann Namen mitbestimmt - geteilte Sorgerecht - Aufenhaltsbestimmungrecht usw.

aber genauso hast du Anspruch :

- auf Unterhalt

Da ist aber zu beachten - wenn du von Ihm unterhalt forderst - danach die Vaterschaft aberkannt wird und dein Freund sie anerkennt - könnte er sich das gezahlte Geld über eine Klage von deinem Freund zurückholen !
Mein NOCH-Mann musste vor 10 Jahren zur Vaterschaftseststellung - da seine Ex-Freundin ein Kind hatte - Ihr ehemann automatisch der Vater war - die sich scheiden lassen wollte und dabei rauskam das es gar nicht sein kind sei. Daraufhin wurde eine Vaterschaftsfeststellung bei gericht beschlossen. Weil er vor Gericht die Vaterschaft anerkennen lassen wollte. Er musste dort hin - es kam raus das es seine Tochter ist (sie hat davon nie was gesagt das er der Vater ist) und darf jetzt über 10.000 € Unterhaltsvorschuss + Unterhalt zurückzahlen für eine Zeit wo er nicht einmal was von dem Kind wusste geschweigere das er der Vater dieses Kindes ist !

Auch bei den Ämtern ist es doof - da alles mit der eigentlich "falschen Geburtsurkunde" beantragen musst d.h. auch gerade beim Elterngeld mit Daten deines Ehemannes und damit auch berechnet wird - und erst wenn du die andere ausgestellt bekommst - nochmals alles neu berechnet wird mit den Daten deines Freundes.

Das sehr heikles Thema ...
Da du dir eh einen Anwalt nehmen solltest falls du noch nicht hast für die Scheidung - solltest du alles mit ihm besprechend und er kann dir auch alles sagen was beachtet werden muss in deinem Fall - was es für folgen haben kann ´, was ihr machen solltet als nächstes usw. den das zählt dann genauso zur Scheidung und muss dich da beraten als dein Anwalt !

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@franzi ....

Antwort von BabyNr3-Diana am 18.12.2013, 20:21 Uhr

Dann hast du aber bestimmt irgendwo etwas Beantragt oder ? Weil wenn du und er sagt ihr verzichtet auf den Unterhalt - kann keinereuch zwingen - ausser natürlich man beantragt irgendwo was .. dann ist natürlich klar den das sind ja für dich "Einnahmen" der Unterhalt der mit einberechnet wird. Da kann man natürlich nicht sagen "ich bekomme nix weil ich es nicht möchte" den da gesetzlich Anspruch gehabt hast, sagen alle Ämter dann auch hole dir das Geld von Ihm erstmal und dann schauen wir was wir zahlen müssen.

Da hab ich z.B. Glück da ich selbstständig bin werde ich ausser Kindergeld was mir eh gesetzlich zusteht egal wer der Vater ist und ob er Unterhalt zahlt oder nicht - nix weiter beantragen und somit reicht es wenn wir uns einig sind das er nicht zahlt weil es eben nicht sein kind ist auch wenn es so erstmal auf dem papier stehen wird bis zum Scheidungsurteil.

also kann nur jeden bei sowas empfehlen - eh bei scheidung einen guten Anwalt zu suchen auch wenn alles super ist und man sich versteht - das hat nix mit Streiten zu tun oder das man irgendwelche Rechte durchdrücken will - das nunmal so das eine Scheidung aus 1 Gemeinschaft - 2 einzelne Parteien werden und jeder sollte sich vertreten lassen bzw. einen Anwalt haben der einen berät. Da kann man sich noch so gut verstehen und alles friedlich klären. Das geht auch mit Anwalt :o)

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von jennysmum am 18.12.2013, 21:21 Uhr

Also, hier ist das auch gerade sehr aktuell.
Scheidung wurde eingereicht und der Ehemann muss beim Jugendamt die Vaterschaft aberkennen, der neue Partner gleichzeitig die Vaterschaft anerkennen, dann wird auch der Partner eingetragen! Also zu 3. zum Jugendamt, VORHER Scheidung einreichen (geht nur mit Anwalt) und dort die Vaterschaft klären. Ausweise + Scheidungsantrag muss beim JA vorgelegt werden.
Laut Anwalt wird dann der Ehemann NICHT als Vater eingetragen. Das Gesetz ist wohl noch nicht so alt, seit das so geregelt werden kann.

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lernt doch bitte . .

Antwort von yunis am 18.12.2013, 22:41 Uhr

Erst zu schreiben,wenn ihr euch sicher seid,das es auch so ist . . . Wie gesagt,ich hatte es vor 3 Jahren und mein neuer Partner war nach viel Rennerei der leibliche Vater. Dauert zwar ein weilchen aber es ist so. Es wird offiziell beurkundet und dein nochmann muss natürlich einverstanden sein

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Re: lernt doch bitte . .

Antwort von BabyNr3-Diana, 28. SSW am 19.12.2013, 7:36 Uhr

Genau nach rennerei und erst wenn die scheidung durch ist kann es geändert werden.
Trotzdem ist gesetz immernoch so wenn man zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, ist der Ehemann der Vater - da ist in ganz Deutschland bis zum heutigen Tag so. Den ich habe in 11 Wochen meinen ET - bin verheiratet und hab genau jetzt diese Rennerei alles vorher schon abzuklären mit Vaterschaftsanerkennung und Scheidung, die aber erst in Kraft tritt wenn die Scheidung durch ist und mein "nochmann" wieder als Vater ausgetragen wird.

Oder alle drücken mal ganz fest die Daumen das die Scheidung bis zur Geburt plötzlich so schnell durch ist (den wir warten eigentlich nur noch auf den gerichtstermin - alles andere ist ja geklärt und Unterlagen da) dann haben wir gar keine Rennerei und mein Freund steht direkt so wie es sein soll und korrekt ist in der Geburtsurkunde :o)

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Re: wer kenn sich aus mit Trennung/Vaterschaft

Antwort von Anonym85 am 19.12.2013, 9:15 Uhr


Der war gut!
Ich dachte schon du meinst das ernst...
Es ist eine Sache etwas nicht zu wissen, die andere Sache ist, es auch noch zu posten und zwar auf diese lächerliche Weise...
Echt schade.

Es ist automatisch der Ehemann, auch wenn das Kind von jemand anderen ist.

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