Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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von BabyNr3-Diana  am 18.12.2013, 20:14 Uhr

was stimmt ....

... wenn die Scheidung nicht durch ist und dein Ehemann in der Geburtsurkunde steht hat er genau die Rechte ABER auch Pflichten wie ein normaler Vater auch wenn er es nicht biologisch ist

d.h. Kann Namen mitbestimmt - geteilte Sorgerecht - Aufenhaltsbestimmungrecht usw.

aber genauso hast du Anspruch :

- auf Unterhalt

Da ist aber zu beachten - wenn du von Ihm unterhalt forderst - danach die Vaterschaft aberkannt wird und dein Freund sie anerkennt - könnte er sich das gezahlte Geld über eine Klage von deinem Freund zurückholen !
Mein NOCH-Mann musste vor 10 Jahren zur Vaterschaftseststellung - da seine Ex-Freundin ein Kind hatte - Ihr ehemann automatisch der Vater war - die sich scheiden lassen wollte und dabei rauskam das es gar nicht sein kind sei. Daraufhin wurde eine Vaterschaftsfeststellung bei gericht beschlossen. Weil er vor Gericht die Vaterschaft anerkennen lassen wollte. Er musste dort hin - es kam raus das es seine Tochter ist (sie hat davon nie was gesagt das er der Vater ist) und darf jetzt über 10.000 € Unterhaltsvorschuss + Unterhalt zurückzahlen für eine Zeit wo er nicht einmal was von dem Kind wusste geschweigere das er der Vater dieses Kindes ist !

Auch bei den Ämtern ist es doof - da alles mit der eigentlich "falschen Geburtsurkunde" beantragen musst d.h. auch gerade beim Elterngeld mit Daten deines Ehemannes und damit auch berechnet wird - und erst wenn du die andere ausgestellt bekommst - nochmals alles neu berechnet wird mit den Daten deines Freundes.

Das sehr heikles Thema ...
Da du dir eh einen Anwalt nehmen solltest falls du noch nicht hast für die Scheidung - solltest du alles mit ihm besprechend und er kann dir auch alles sagen was beachtet werden muss in deinem Fall - was es für folgen haben kann ´, was ihr machen solltet als nächstes usw. den das zählt dann genauso zur Scheidung und muss dich da beraten als dein Anwalt !

 
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