Schwanger - wer noch?

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von BabyNr3-Diana, 28. SSW  am 18.12.2013, 20:05 Uhr

das stimmt so nicht !

Wenn der Noch Ehermann die Vaterschaft aberkennt + Scheidungsurteil und ihr Freund die Vaterschaf jetzt schon anerkennt - brauch man keinen Vaterschaftstest machen.

Ein Vaterschafttest müsste nur gemacht werden wenn ihr jetziger Freund die Vaterschaft nicht anerkennt d.h. nach Scheidung keiner da ist der sagt er ist der Vater des Kindes - oder der Noch Ehemann die Vaterschaft nicht aberkennt z.b. weil sagt das es sein Kind ist um ihr ärger zu machen. Dann würde eine Vaterschaftsklage eingreicht in der die Vaterschaft anhand eines Vaterschaftstest durch das Gericht angeordnet wird !

Wieso soll da ein test gemacht werden ?
Wenn man nicht verheiratet ist erkennt doch derjenige die Vaterschaft auch einfach so an und steht direkt in der Geburtsurkunden und muss nix nachweisen mit einem Test - das ist Unsinn !

Vaterschaftest werden richtig offiziell nur bei Vaterschaftsklagen angeordnet und nicht vom Jugendamt oder irgendwo einfach so - dazu muss es schon vor gericht gehen.

Wenn sie jetzt schon :

Der freund die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt und die Scheidung bis zur Geburt nicht durch ist - steht der Ehemann als Vater in der Urkunde und kann ganz normal danach mit dem Scheidungsurteil abgeändert werden - einzige was ist man hat doppelte Kosten weil die Gburtsurkunde neu ausgestellt wird und überall wo was damit beantragt wurde d.h. Kindergeld / Erziheungsgeld usw. muss es abgeändert werden - neu berechnet werden und der "neue" Vater eingetragen werden. Das das einzige Folge dann das man doppelt so viel rennerei hat !

 
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